Weitere Leistungen und Angelegenheiten
Weitere Leistungen und Angelegenheiten
Neben Eheschließungen, Sterbefällen, Urkunden und Namenserklärungen übernimmt das Standesamt Wardenburg weitere personenstandsrechtliche Aufgaben.
Geburt eines Kindes in Wardenburg
Die Geburt eines Kindes wird grundsätzlich bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde. Der Wohnort der Eltern ist dafür nicht entscheidend. Da sich in Wardenburg keine Geburtsklinik befindet, betrifft dies insbesondere Hausgeburten und andere Geburten außerhalb eines Krankenhauses.
Eine Geburt muss grundsätzlich innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Wenn Ihr Kind in Wardenburg geboren wurde oder Sie eine Hausgeburt planen, nehmen Sie bitte möglichst zeitnah Kontakt mit uns auf. Wir erläutern Ihnen, welche Angaben und Nachweise erforderlich sind.
Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung im Ausland
Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen dafür ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis? Ein Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht. Für deutsche Staatsangehörige ist grundsätzlich das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Da die benötigten Unterlagen von Ihren persönlichen Verhältnissen und denen Ihrer zukünftigen Ehepartnerin beziehungsweise Ihres zukünftigen Ehepartners abhängen, empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Erkundigen Sie sich vorab unbedingt bei den im Ausland für die Eheschließung zuständigen Behörden oder ggf. bei der konsularischen deutschen Vertretung im Ausland, welche Unterlagen Sie für die Eheschließung vor Ort benötigen.
Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate gültig.
Weitere Anliegen
Auch bei anderen personenstandsrechtlichen Anliegen können Sie sich an uns wenden. Dazu gehören beispielsweise die Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen oder Sterbefällen im Ausland sowie Fragen zu ausländischen Personenstandsurkunden.
Wir prüfen gerne, ob das Standesamt Wardenburg zuständig ist und welche Unterlagen gegebenenfalls benötigt werden.

