Heiraten in Wardenburg
Heiraten in Wardenburg
Wo können wir in Wardenburg heiraten?
Für Ihre standesamtliche Trauung stehen verschiedene Orte zur Verfügung:
- Trauzimmer im Rathaus Wardenburg
- Ziegeleimuseum Westerholt
- Moor- und Bauernmuseum Benthullen-Harbern
- Rauchhaus Achternmeer
- Wassermühle Wardenburg
Bei einer Trauung außerhalb des Rathauses stimmen Sie bitte zunächst den Termin mit dem
Standesamt ab, bevor Sie den gewünschten Trauort verbindlich buchen. Kontaktdaten und Ansprechpartner der jeweiligen Trauorte haben wir Ihnen auf der Hauptseite des Standesamtes übersichtlich dargestellt. Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Kosten durch den jeweiligen Veranstaltungsort.
Wann können wir einen Trautermin reservieren?
Einen Trautermin können Sie bei uns frühestens ein Jahr im Voraus verbindlich reservieren. Die Reservierung steht unter dem Vorbehalt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschließung rechtzeitig festgestellt werden. Die förmliche Anmeldung der Eheschließung erfolgt gesondert und ist grundsätzlich frühestens sechs Monate vor dem Trautermin möglich.
Sind Trauungen am Samstag möglich?
Trauungen am Samstagvormittag sind auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich. Bitte beachten Sie, dass samstags keine standesamtlichen Trauungen in der Wassermühle Wardenburg durch die Gemeindeverwaltung angeboten werden. Um Ihren Wunschtermin für die Eheschließung zu sichern, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.
Wie melden wir unsere Eheschließung an?
Für den ersten Kontakt genügt ein Anruf oder eine formlose E-Mail. Hilfreich sind die Vor- und Familiennamen, Geburtsdaten und Geburtsorte beider Personen sowie gegebenenfalls Ihr gewünschter Trautermin.
Wir prüfen zunächst Ihre persönlichen Verhältnisse, bereits vorhandene Registerdaten und die Möglichkeit eines elektronischen Datenabrufs bei anderen Standesämtern. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob und welche Unterlagen in Ihrem Fall noch erforderlich sind, und vereinbaren den Termin zur Anmeldung der Eheschließung. Um Zeit, Geld und Aufwand zu sparen, empfehlen wir Ihnen, kostenpflichtige Urkunden möglichst erst nach unserer Rückmeldung zu beschaffen.
Zur Anmeldung erscheinen grundsätzlich beide Verlobten persönlich. Ist eine Person verhindert, kann in Ausnahmefällen eine Anmeldung durch die andere Person mit schriftlicher Ermächtigung (Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung) möglich sein.
Können wir in Wardenburg heiraten, wenn wir woanders wohnen?
Ja. Die Eheschließung kann in Wardenburg stattfinden, auch wenn Sie nicht hier wohnen. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt grundsätzlich beim Standesamt Ihres (Haupt-) Wohnsitzes.
Was gilt bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder Unterlagen aus dem Ausland?
Bei internationalen Sachverhalten können besondere Nachweise und Prüfungen erforderlich sein, beispielsweise eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht. Bitte setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung. Welche Unterlagen benötigt werden, prüfen wir individuell.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen fallen Gebühren in Höhe von 75,00 € an. Ist ausländisches Recht zu beachten, können zusätzlich 50,00 € je ausländisches Recht anfallen. Für eine Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten werden weitere 130,00 € erhoben. Abhängig davon, wie viele Eheurkunden Sie als Eheschließende wünschen, werden weitere Gebühren ab 20,00 Euro berechnet.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen in seiner jeweils geltenden Fassung.

