Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Wie kann ich aus der Kirche austreten?

Wenn Sie aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft austreten möchten, können Sie Ihren Kirchenaustritt beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder bei einer Notarin beziehungsweise einem Notar erklären. Für die persönliche Erklärung beim Standesamt Wardenburg vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns.

Welche Unterlagen benötige ich?

Bitte bringen Sie zum Termin Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Weitere Unterlagen sind im Regelfall nicht erforderlich. Sollte in Ihrem Fall etwas Zusätzliches benötigt werden, informieren wir Sie vorab.

Können auch Minderjährige aus der Kirche austreten?

Ab dem 14. Geburtstag können Jugendliche ihren Kirchenaustritt selbst erklären. Bei jüngeren Kindern erklären grundsätzlich die Sorgeberechtigten den Austritt. Ab dem 12. Geburtstag ist zusätzlich die Einwilligung des Kindes erforderlich. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen vorab mit uns in Verbindung.

Wann wird der Kirchenaustritt wirksam?

Bei einer persönlichen Erklärung beim Standesamt wird der Kirchenaustritt mit der Unterzeichnung der Austrittserklärung wirksam. Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt. Bitte bewahren Sie diese dauerhaft auf.

Was kostet der Kirchenaustritt?

Die Gebühr für die Kirchenaustrittserklärung beim Standesamt Wardenburg beträgt 30,00 € pro Erklärung.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen in seiner jeweils geltenden Fassung.

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