Katastrophenschutz
Informationen zum Katastrophen- und Bevölkerungsschutz
Der Schutz unserer Einwohnerinnen und Einwohner in Krisen-, Not- oder Katastrophenfällen hat für uns oberste Priorität.
Um im Ernstfall schnell und effektiv handeln zu können, ist das deutsche Bevölkerungssystem in zwei Kernbereiche unterteilt:
- Der Zivilschutz liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Er umfasst alle nicht-militärischen Maßnahmen, um die Zivilbevölkerung im extremen Fall einer Verteidigung zu schützen.
- Der Katastrophenschutz ist Aufgabe der Bundesländer. Er widmet sich der intensiven Vorbereitung auf Großschadenslagen sowie der aktiven Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen vor Ort.
Zuständigkeiten vor Ort: Wer handelt wann?
Im alltäglichen Dienst – wie beispielsweise bei Bränden oder der technischen Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen – liegt die Einsatzleitung bei der allgemeinen Gefahrenabwehr der Gemeinde Wardenburg.
Nimmt ein Schadensereignis jedoch Ausmaße an, die eine zentrale, behördenübergreifende Führung erfordern, wechselt die Zuständigkeit: Der Landkreis Oldenburg agiert als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörde (wobei die Gemeinde Wardenburg einen seiner Zuständigkeitsbezirke bildet).
Erfüllt eine Schadenslage die gesetzlichen Kriterien einer Katastrophe, kann der Landrat den offiziellen Katastrophenfall ausrufen. Ab diesem Zeitpunkt wird der gesamte Einsatz zentral durch den Katastrophenschutzstab des Landkreises koordiniert.
Was ist eine Katastrophe?
Flexibler Schutz und überregionale Hilfe
Dank gesetzlicher Regelungen („Außergewöhnliches Ereignis“ und „Katastrophenvoralarm“) können die Katastrophenschutzkräfte und der Stab des Landkreises schon vor Eintritt eines Katastrophenfalls alarmiert werden. Dies garantiert eine schnelle Reaktionszeit und sichert gleichzeitig die rechtlichen Ansprüche der vielen unverzichtbaren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.
Sollten die Ressourcen vor Ort einmal nicht ausreichen, greift ein solidarisches Netzwerk: Erst unterstützt die direkte Nachbarschaftshilfe anderer Landkreise, und im Extremfall können über das Kompetenzzentrum Großschadenslagen (KomZ) des Innenministeriums landesweit Katastropheneinheiten (z. B. aus Göttingen) zur Unterstützung im Landkreis Oldenburg zusammengezogen werden.



