Kommunaler Katastrophenschutz

Kommunaler Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz ist in Deutschland primär Aufgabe der Bundesländer und wird auf Landkreisebene koordiniert. Dennoch tragen die Gemeinden als unterste Verwaltungsebene im Rahmen ihrer örtlichen Gefahrenabwehr (Daseinsvorsorge) zentrale Verantwortlichkeiten.

Die spezifischen Aufgaben der Gemeinden im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz umfassen im Detail:

1. Brandschutz und Technische Hilfeleistung

Die Gemeinde stellt über ihre Freiwillige Feuerwehr den abwehrenden Brandschutz sicher. Sie leistet technische Hilfe bei Notständen (z. B. Unwetter, Hochwasser, Verkehrsunfälle) und ist oft das erste Glied in der Rettungskette, bevor der Katastrophenfall durch den Landkreis ausgerufen wird.


Aufgaben der Feuerwehr

Brände: Löschen von Gebäuden, Fahrzeugen und Flächenbränden.

Technische Hilfe (lokal): Befreien von eingeklemmten Personen nach Unfällen, Beseitigen von kleineren Sturmschäden.

Ersteintreffend: In der Regel die erste Organisation vor Ort bei alltäglichen Notfällen.

Das Technische Hilfswerk (THW) ergänzt und unterstützt als Bundesorganisation bei Großschadenslagen die Feuerwehr mit schwerer Technik und Logistik.

Aufgaben des THW

Schwere technische Hilfe: Abstützen einsturzgefährdeter Gebäude, Trümmerbeseitigung und Bergung Verschütteter.

Großflächige Notlagen: Deichverteidigung, Hochwasserschutz, Ausleuchten von großen Einsatzstellen.

Infrastruktur & Logistik: Notstromversorgung, Trinkwasseraufbereitung, Bau von Behelfsbrücken und Verpflegung von Einsatzkräften.

 

2. Örtliche Gefahrenabwehr & Krisenmanagement

Als lokale Katastrophenschutzbehörde in sogenannten Insellagen (falls die Verbindung zum Landkreis abreißt) oder in der Vorbereitung auf Großschadenslagen übernimmt die Gemeinde:

  • Einrichtung von Krisenstäben: Koordination der örtlichen Einsatzkräfte und Verwaltung.
  • Evakuierungsmaßnahmen: Vorbereitung und Durchführung von Räumungen sowie die Organisation von Notunterkünften.
  • Betreuung der Bevölkerung: Bereitstellung von Notversorgung und Verpflegung.

 

3. Kritische Infrastruktur (KritK)

Die Sicherung der lebenswichtigen kommunalen Daseinsvorsorge. Dazu gehören die Aufrechterhaltung oder rasche Wiederherstellung von:

  • Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
  • Katastrophenschutz-Sonderpläne für Energieausfälle oder Trinkwassernotversorgung

 

4. Warnung und Information der Bevölkerung

Bilder Katastrophenschutz - 4

Die Gemeinde betreibt lokale Warnsysteme (Sirenen). Sie alarmiert die Anwohner über Sirenen und informiert über Lautsprecherdurchsagen oder lokale Medien bei Gefahrenlagen. 

 

 

5. Katastrophenschutz-Vorsorge und Selbsthilfe

Kommunen sind angehalten, Aufklärungsarbeit zu leisten, um die Eigenvorsorge und Resilienz der Bevölkerung zu stärken. Dazu gehört beispielsweise die Verteilung von Infomaterial zur Krisenvorsorge, wie dem BBK-Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen.

FAZIT: Bei der Darstellung des Katastrophenschutzes muss zunächst festgestellt werden, dass der Katastrophenschutz nicht eine konkret abgrenzbare Aufgabe der Gefahrenabwehr wie z.B. Brandschutz oder Verbrechensbekämpfung ist. Der Katastrophenschutz besteht nicht aus einer dauerhaft präsenten Gruppe an ausgebildeten  Einsatzkräften, die einer bestimmten Behörde unterstehen, sondern ist vielmehr ein Organisationsprinzip für eine Vielzahl von Aufgabenträgern, Einsatzkräften und allen anderen Personen oder Personengruppen, die zur Gefahrenabwehr bei einer Großschadenslage eingesetzt werden können.

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