Urkunden und Registerauszüge

Urkunden und Registerauszüge

Welche Urkunden kann ich beim Standesamt erhalten?

Wir stellen insbesondere Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Ausdrucke beziehungsweise Auszüge aus den bei uns geführten Personenstandsregistern aus. Welche Urkunde für Ihr Anliegen geeignet ist, erläutern wir Ihnen gerne.

Welches Standesamt ist für die Urkunde zuständig?

Grundsätzlich ist das Standesamt zuständig, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat (= Ereignisort). In geeigneten Fällen können Registerdaten zwischen Standesämtern elektronisch abgerufen werden. Wenn Sie eine Urkunde für eine andere Behörde benötigen, kann es sinnvoll sein, zunächst nachzufragen, ob diese die erforderlichen Daten unmittelbar abrufen kann.

Wer darf eine Personenstandsurkunde beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen nur an gesetzlich berechtigte Personen ausgegeben werden. Dazu gehören insbesondere die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie je nach Fall Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Für andere Personen gelten besondere Voraussetzungen. Wir müssen deshalb Ihre Identität und gegebenenfalls Ihre Berechtigung prüfen.

Wie kann ich eine Urkunde beantragen?

Sie können Ihre Urkunde formlos per E-Mail an standesamt@wardenburg.de, persönlich nach Terminvereinbarung oder über unsere Online-Services beantragen. Damit wir Ihre Anfrage möglichst schnell und ohne unnötige Rückfragen bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben und Nachweise:

  • Gewünschte Urkunde: Art der Urkunde und Anzahl der Exemplare.
  • Angaben zur betreffenden Person: Vor- und Familienname sowie Datum und Ort der Geburt, Eheschließung oder des Sterbefalls.
  • Identitätsnachweis: Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen gut lesbaren Nachweis Ihrer Identität bei, beispielsweise eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  • Verwandtschafts- oder Berechtigungsnachweis: Wenn Sie eine Urkunde für eine andere Person beantragen, benötigen wir gegebenenfalls einen Nachweis Ihrer Berechtigung, beispielsweise eine Geburtsurkunde zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses.


Wichtig: Personenstandsurkunden enthalten besonders schützenswerte persönliche Angaben. Wir sind daher gesetzlich verpflichtet, Ihre Identität und Ihre Berechtigung zur Urkundenanforderung zu prüfen.

Wie erhalte und bezahle ich meine Urkunde?

Gerne senden wir Ihnen die gewünschten Urkunden an die im Ausweis angegebene Adresse, wenn Sie die Urkunden online beantragt und bezahlt haben. Bei Anforderungen per Mail legen wir Ihnen beim Postversand einen entsprechenden Gebührenbescheid zur späteren Überweisung bei.
Alternativ können Sie Ihre Urkunde nach vorheriger Terminabsprache im Rathaus abholen. Bitte bringen Sie bei Abholung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Die Bezahlung erfolgt direkt vor Ort und kann in bar oder per Kartenzahlung beglichen werden.

Was kostet eine Urkunde?

Die erste Urkunde kostet 20,00 €; jede gleichzeitig beantragte weitere gleichartige Ausfertigung 10,00 €. Je nach Urkundenart und Zweck können abweichende Gebühren oder gesetzliche Gebührenbefreiungen gelten.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen in seiner jeweils geltenden Fassung.

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