Sterbefälle
Sterbefälle
Was ist nach einem Sterbefall zu veranlassen?
Wenn ein Mensch verstorben ist, sind viele Dinge zu organisieren. Die Anzeige und Beurkundung des Sterbefalls übernehmen in der Praxis meist das beauftragte Bestattungsunternehmen. Angehörige müssen sich deshalb in der Regel nicht selbst an das Standesamt wenden. Das Bestattungsunternehmen übermittelt uns die Sterbefallanzeige und die erforderlichen Unterlagen, stimmt etwaige Rückfragen mit uns ab und erhält die ausgestellten Sterbeurkunden zur Weitergabe an die Angehörigen.
Welches Standesamt ist zuständig?
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt des Ortes, an dem die Person verstorben ist. Hierbei ist der eigentliche Wohnsitz der verstorbenen Person irrelevant. Das Standesamt Wardenburg ist daher für Sterbefälle, die sich im Gemeindegebiet ereignet haben, zuständig.
Wann muss der Sterbefall angezeigt werden?
Ein Sterbefall ist grundsätzlich spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, kümmert es sich normalerweise um die erforderlichen Schritte.
Was ist zu tun, wenn kein Bestattungsunternehmen beauftragt wurde?
Bitte nehmen Sie in diesem Fall möglichst zeitnah Kontakt mit uns auf. Wir erläutern Ihnen, wer zur Anzeige verpflichtet ist und welche Nachweise benötigt werden.
Wie erhalten Angehörige Sterbeurkunden?
In der Regel werden die benötigten Sterbeurkunden über das Bestattungsunternehmen bestellt und ausgehändigt. Weitere Urkunden können berechtigte Personen auch später direkt beim Standesamt anfordern.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Urkunden und Registerauszüge“.

