Ehrenamt
Gesucht: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht

Die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg endet mit Ablauf des 26. April 2027. Aus diesem Grund hat der Landkreis Oldenburg die Gemeinde Wardenburg gebeten, interessierte Personen für dieses Amt vorzuschlagen. Eine Amtszeit dauert fünf Jahre; die nächste beginnt am 27. April 2027 und endet am 26. April 2032.
Voraussetzung für die Berufung als ehrenamtliche Richterin oder Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg sind u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Wohnsitz in der Gemeinde Wardenburg.
Eine Berufung ist nicht möglich für Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Berufsrichterinnen oder -richter, Beamtinnen oder Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst und bei öffentlichen-rechtlichen Körperschaften und Anstalten, Berufssoldatinnen oder -soldaten oder Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit, Notarinnen oder Notare, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte sowie Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Interessierte Personen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, das Amt für die gesamte Dauer von fünf Jahren wahrzunehmen, melden sich bitte spätestens bis zum 01. September 2026 bei der Gemeinde Wardenburg, Frau Klokow unter Tel. 04407 73-113 oder per E-Mail an kerstin.klokow@wardenburg.de.

