Tillysee

Badeverbot am Tillysee

Badeverbot Tillysee - 1

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Baden im Tillysee trotz der hochsommerlichen Temperaturen und der daraus hervorgehenden Verlockung untersagt ist. In diesem Zusammenhang wird erneut an die geltenden Regeln rund um das Gewässer erinnert: Demnach ist es im gesamten Uferbereich nicht erlaubt, zu grillen, zu zelten oder Feuer zu entzünden. Zudem gilt ab 22:00 Uhr ein allgemeines Aufenthaltsverbot am See.

 Die Einhaltung dieser Vorgaben werden wie auch in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der Wardenburger Polizei regelmäßig kontrolliert. Verstöße werden weiterhin geahndet und können Platzverweise sowie Zwangsgelder nach sich ziehen.

 Ein besonderes Augenmerk richten die Behörden auf die Verkehrssituation am Iburgsweg: Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig verwarnt und im Ernstfall auf Kosten der Halter abgeschleppt.

 Warum ist das Baden verboten?
Der Tillysee ist ein ehemaliger Baggersee, der heute vor allem als sensibles Naturschutz- und Naherholungsgebiet dient. Die Verbote haben im Wesentlichen drei Gründe:

  • Gefahren unter Wasser: Ehemalige Abbauseen verfügen oft über steile Unterufer, unvorhersehbare Tiefen und extreme Temperaturunterschiede im Wasser. Dies kann selbst bei erfahrenen Schwimmern zu plötzlichen Muskelkrämpfen oder Kreislaufproblemen führen. Eine Badeaufsicht (z. B. durch die DLRG) gibt es vor Ort nicht.
  • Schutz von Flora und Fauna: Die Uferzonen sind wichtige Rückzugs- und Brutgebiete für Wasservögel und andere Tierarten. Durch wildes Campen, Grillen und zurückgelassenen Müll wird dieses Ökosystem massiv gestört.
  • Haftung und Eigentum: Teile des Geländes und der See selbst befinden sich in Privat- und Vereinsbesitz. Die Gemeinde und die Eigentümer wollen und können daher keine Haftung für Unfälle übernehmen. Um außerdem den berechtigten Interessen von Natur- und Fischereischutz gerecht zu werden, bleibt das Gewässer für Schwimmer gesperrt, der See ist kein offizielles Badegewässer.