Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 20.05.2026 beschlossen, für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Windpark Benthullen östlicher Vorfluter“ sowie für die im Parallelverfahren durchzuführende 68. Änderung des Flächennutzungsplanes die Veröffentlichung der Entwürfe im Internet (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ziel der Verfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie im Bereich des östlichen Vorfluters in Benthullen. Die Geltungsbereiche sind nachfolgend ersichtlich (orange hinterlegte Flächen):
Bebauungsplan Nr. 109

68. Flächennutzungsplanänderung

Die Entwürfe der Planunterlagen mit Begründungen, den zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde Wardenburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Zeitraum vom 23.06.2026 bis 23.07.2026 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de | Rathaus | Bauen | Bauleitplanung) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Für diese Bauleitplanungen liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Gutachten und Untersuchungen:
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 109 (Diekmann · Mosebach & Partner, Rastede, Mai 2026)
- Begründung zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes (Diekmann · Mosebach & Partner, Rastede, Mai 2026)
- Umweltbericht zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 109 (Diekmann · Mosebach & Partner, Rastede, 12.05.2026) u. a. mit Erläuterungen zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern (mit Plänen zu den Biotoptypen und zum Landschaftsbild)
- Faunistischer Fachbeitrag Brut- und Rastvogelerfassung (Anhang 1 zum Umweltbericht; PD Dr. Klaus Handtke Ökologische Gutachten, Ganderkesee / Diekmann · Mosebach & Partner, Rastede, 30.09.2025, ergänzt Mai 2026)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Anhang 2 zum Umweltbericht; Diekmann · Mosebach & Partner, Rastede, 16.03.2026)
- Bodenkundliche Netzdiagramme (Anhang 3 zum Umweltbericht)
- Forstfachliche Stellungnahme zur Betroffenheit von Wald- und Gehölzflächen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Anhang 4 zum Umweltbericht; Landwirtschaftskammer Niedersachsen)
- Ersatzgeldberechnung nach NLT 2018 für den Windpark Benthullen – Östlicher Vorfluter
- Ergebnis der Prüfung und Abwägung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 109
- Schattenwurfberechnung (DNV Energy Systems Germany GmbH, Kaiser-Wilhelm-Koog, 14.08.2025, Berichtsnummer 10537794-A-3-A)
- Schallimmissionsberechnung (DNV Energy Systems Germany GmbH, Kaiser-Wilhelm-Koog, 27.01.2026, Berichtsnummer 10537794-A-5-A)
Stellungnahmen folgender Fachbehörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB:
- Landkreis Oldenburg (20.02.2026) insbesondere zu wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren, zu Belangen von Natur und Landschaft, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, zur Wahrung der artenschutzrechtlichen Belange, zu Leitlinien zur Bewertung von „sensiblen Gebieten“, zur möglichen Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, zur Fledermauserfassung, zur Brutvogel-Erfassung aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm, zu Auswirkungen auf Amphibien, Mindestabständen, zu Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet, zu Gräben und Gehölzbeständen, zu Bodenschutzkonzept und Bodenkundlicher Baubegleitung sowie zur Sicherung von Gehölzflächen (Wald)
- EWE Netz (07.01.2026) insbesondere zu Versorgungsleitungen
- Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Kampfmittelbeseitigungsdienst (07.01.2026) zur Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Kampfmittelbelastung
- ExxonMobil Production Deutschland GmbH (08.01.2026) insbesondere zur möglichen Beeinträchtigung der seismologischen Station (SON-Station)
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen (15.01.2026) insbesondere zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, die teilweise in der Gebietskulisse „Kohlenstoffreiche Böden GLÖZ 2“ liegen, zum Flächenverbrauch und Erschließung, zum Abfluss von Oberflächenwasser, Ausgleichsmaßnahmen
- Bundesnetzagentur (16.01.2026) insbesondere zur Funkbetroffenheit
- OOWV (16.01.2026) insbesondere zum Zuwegungsbereich bzw. dort vorhandene oder angrenzende Versorgungsleitungen
- Nds. Landesforsten (22.01.2026) insbesondere zu Waldumwandlung und damit verbundene Ersatzaufforstung
- Hunte-Wasseracht (22.01.2026) insbesondere mit Hinweisen (wie Mindestabstand, Kreuzungsbauwerke) hinsichtlich Zuwegungen im Bereich von Verbandsgewässern sowie Einleitung von Niederschlagswasser ins Gewässersystem.
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege (29.01.2026) insbesondere zum sehr tiefen Erdhochmoor und einem potenziell im Plangebiet (spezifisch zwischen den geplanten Standorten der WEA 4 und 5) vorkommenden historischen Moorweg, zu Peilstangensondage und ggf. erforderliche archäologische Ausgrabung
- Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (03.02.2026) insbesondere mit Hinweisen zu landeseigenen Naturschutzflächen, zur Nähe und Auswirkungen sowie Abständen zum NSG „Benthullener Moor“ sowie zu wasserwirtschaftlichen Belangen
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (04.02.2026) insbesondere zur Standortschießanlage Achternholt
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (05.02.2026) insbesondere zum Baugrund, zum Schutzgut Boden und der Bodenfunktion sowie zu Ausgleichs- und Kompensationsflächen
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (06.02.2026) insbesondere zur Erschließung des Windparks und der erforderlichen Sondernutzungserlaubnis zur geplanten Anbindung an die Kreisstraße 149
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB:
- Private Stellungnahme („Bürger 1“, 22.01.2026) insbesondere zur Widersprüchlichkeit zum Bundesnaturschutzgesetz sowie zum Nds. Klimaschutzgesetz, zur durch den Bau der WEA verhinderten Wiedervernässung, zum schlechten ökologischen Zustand der kleinen Gewässer in Benthullen, zur Beeinträchtigung des Moorschutzes, zu umliegenden Schutzgebieten, zur optisch bedrängenden Wirkung und zu unzumutbarer Lärmemission sowie Umzingelungswirkung für Anwohner sowie zu Abständen zwischen Windenergieanlagen.
- Private Stellungnahme („Bürger 2“, 31.01.2026) insbesondere zur Lärmbelastung, Abständen der WEA sowie Wertverlust der Immobilie
- Private Stellungnahme („Bürger 3“, 03.02.2026) insbesondere zu den Auswirkungen von Lärm und Infraschall auf die zu betreuende Tiere des Tierschutzhofes als auch die Mitarbeiter, zum Naturschutzgebiet, zum avifaunistischen Gutachten, zu den Auswirkungen der Errichtungen von WEA auf Moorgrund sowie zur Wiedervernässung.
- Protokoll zum Infoabend vom 19.01.2026 insbesondere mit Ausführungen zum zeitlichen Ablauf, zum Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, zum Netzanschlusspunkt, zur Bürgerbeteiligung sowie zu Auswirkungen durch Schall und Schattenwurf.
In dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 / 68. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründungen sowie Umweltbericht sind folgende Informationen der Umweltbelange zum derzeitigen Zustand und zur Entwicklung enthalten:
- Schutzgut Mensch: insbesondere Informationen zum Immissionsschutz (Schall, Schatten, Vibrationen) sowie zur Erholungsfunktion. Darüber hinaus Informationen zu Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen, um Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu verringern
- Schutzgut Pflanzen: insbesondere Informationen zu Biotoptypen (Wälder, Gebüsche und Kleingehölze, Gewässer, Grünland, Ackerbiotope, Gehölzfreie Biotope der Sümpfe und Niedermoore, Hoch- und Übergangsmoore, Ruderalfluren, Gebäude und Verkehrsflächen) mit entsprechenden Informationen über Vermeidungsmaßnahmen
- Schutzgut Tiere: insbesondere Informationen zu Brut- sowie Rastvögeln, Fledermäusen und sonstiger Fauna (insbesondere faunistischer Fachbeitrag zur Brut- und Rastvogelerfassung sowie spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) und Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen
- Biologische Vielfalt: insbesondere biologische Vielfalt im Allgemeinen sowie Erläuterungen zum Biotopverbund sowie Auswirkungen
- Schutzgüter Boden und Fläche: insbesondere Informationen zur Bodenkarte des Landes Niedersachsen (BK50) sowie Bewertung der Bodenfunktionen und Empfindlichkeit in Darstellung von bodenkundlichen Netzdiagrammen, zu Auswirkungen auf die Böden sowie zum möglichen Flächenverbrauch
- Schutzgut Wasser: insbesondere Informationen zu Oberflächengewässern sowie dem Schutz des Grundwasserhaushaltes
- Schutzgüter Klima und Luft: insbesondere Informationen zum Klima (gemäßigter maritimer Klimakreis) sowie zur Rauigkeit und Windgeschwindigkeit
- Schutzgut Landschaft: insbesondere mit Informationen zum Landschaftsbild (inklusive Landschaftsbildkartierung) mit insgesamt 24 abgegrenzten Landschaftsbildeinheiten
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter: insbesondere Informationen zu den Belangen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
Die Auswirkungen der Planungen auf die aufgeführten Schutzgüter werden im Umweltbericht (Teil II der Begründung) zum Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 109 der Gemeinde Wardenburg im Rahmen einer Umweltprüfung beschrieben und im Ergebnis zusammengefasst. Der Umweltbericht thematisiert des Weiteren die Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander, kumulierende Wirkungen, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen und den Kompensationsbedarf.
Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) – abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus wird im Zuge dieser Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltung besteht für die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur vorgesehenen Planung zu äußern. Nähere Informationen hierzu werden durch die Gemeinde Wardenburg zeitnah über die Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de) bekannt gegeben.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, bereitgehalten.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden zum Verfahren der 68. Flächennutzungsplanänderung bezieht sich der folgende Hinweis: Eine Vereinigung i. S. v. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Wardenburg, der 17.06.2026
Gemeinde Wardenburg
Der Bürgermeister
Christoph Reents

