Geplante Ausweisung von Flächen für die Windenergie in Benthullen
Derzeit führt die Gemeinde Wardenburg die Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Windpark Benthullen östlicher Vorfluter“ sowie im Parallelverfahren dazu zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes durch. Mit diesen Verfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie im Bereich des östlichen Vorfluters in Benthullen für die in den abgebildeten Kartenausschnitten farblich dargestellten Flächen geschaffen werden.
Zusätzlich zur aktuell noch bis einschließlich zum 23.07.2026 andauernden Öffentlichkeitsbeteiligung, lädt die Gemeinde Wardenburg alle Interessierten zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zu diesem Verfahren ein.
Nach Vorstellung des aktuellen Planungsstandes besteht an diesem Abend auch Gelegenheit, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und diese zu erörtern.
Bebauungsplan Nr. 109

68. Flächennutzungsplanänderung


