Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 29.10.2025 beschlossen, für das Bauleitplanverfahren zur Aufhebung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gewerbegebiet östlich der B69" (nördlich der Rheinstraße) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 regelt den Ausschluss von Betrieben des Lebensmitteleinzelhandels und besteht ausschließlich aus textlichen Festsetzungen ohne Planzeichnung. Aus formalen Gründen (Ausfertigungsfehler) ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 jedoch ungültig. Ziel des Verfahrens ist daher die Aufhebung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22, so dass nach erfolgter Aufhebung dieses Änderungsplanes im betroffenen Bereich nur noch der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 22 sowie die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 anzuwenden sind. Der Geltungsbereich ist nachfolgend ersichtlich:

Die Vorentwürfe der Planunterlagen können im Zeitraum vom 20.01.2026 bis 20.02.2026 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) – abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesen Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke der Bauleitplanverfahren verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, bereitgehalten.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Wardenburg, der 14.01.2026
Gemeinde Wardenburg
Der Bürgermeister
Christoph Reents

