Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg
Der Rat der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss des Rates der Gemeinde Wardenburg vom 16.03.2023 anzupassen. Anstelle der zunächst geplanten Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 wird nun der Bebauungsplan Nr. 106 „Windenergie Rote Erde – Charlottendorf-West“ zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt. Im Parallelverfahren wird die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie im Bereich des Ohlhoffsweges. Die Geltungsbereiche sind nachfolgend ersichtlich:
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 106

Geltungsbereich 64. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der geänderte Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
In seiner Sitzung am 20.03.2025 hat der Rat der Gemeinde Wardenburg darüber hinaus beschlossen, für die v. g. Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Windenergie Rote Erde – Charlottendorf-West“ sowie der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes (Geltungsbereiche s. o.) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Vorentwürfe der Planunterlagen können im Zeitraum vom 07.05.2025 bis 10.06.2025 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) – abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus wird im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltung besteht für die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur vorgesehenen Planung zu äußern. Nähere Informationen hierzu werden durch die Gemeinde Wardenburg zeitnah über die Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de) bekannt gegeben.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesen Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke der Bauleitplanverfahren verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, bereitgehalten.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Wardenburg, der 29.04.2025
Gemeinde Wardenburg
Der Bürgermeister
Christoph Reents