Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg
Im Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Nr. 17/2026 vom 20. März 2026 wurde für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Windenergie Rote-Erde – Charlottendorf-West“ sowie die 64. Flächennutzungsplanänderung die Veröffentlichung der Entwürfe im Internet (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 25.03.2026 bis 27.04.2026 bekannt gemacht.
Zwischenzeitlich ist aufgefallen, dass den veröffentlichten Unterlagen die Amphibienkartierung irrtümlich nicht beigefügt war. Diese wurde den veröffentlichten Unterlagen nun beigefügt und damit veröffentlicht. In Folge dessen wird der Veröffentlichungszeitraum daher bis zum 18.05.2026 verlängert.
Auf Grund der Verlängerung der Veröffentlichungsfrist wird untenstehender Bekanntmachungstext erneut veröffentlicht.
In seiner Sitzung am 11.03.2026 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg beschlossen, für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Windenergie Rote-Erde – Charlottendorf-West“ sowie für die im Parallelverfahren durchzuführende 64. Änderung des Flächennutzungsplanes die Veröffentlichung der Entwürfe im Internet (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ziel der Verfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie im Bereich des Ohlhoffsweges.
Mit einer Novellierung des Baugesetzbuches im August 2025 sind nun die in der Flächennutzungsplanänderung dargestellten Windenergiegebiete gemäß § 2 Nr. 1 des Windenergieflächenbeschleunigungsgesetzes (WindBG) zugleich als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land gemäß § 249c Abs. 1 BauGB darzustellen, soweit kein Ausschlussgrund nach § 249c Abs. 2 BauGB vorliegt. Die Unterlagen wurden entsprechend angepasst.
Die Geltungsbereiche sind nachfolgend ersichtlich (gelb hinterlegte Flächen):


Die Entwürfe der Planunterlagen mit Begründungen, den zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Informationen einschließlich der dort enthaltenen Minderungsmaßnahmen zur Flächennutzungsplanänderung und den nach Einschätzung der Gemeinde Wardenburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Zeitraum vom 25.03.2026 bis 18.05.2026 (verlängerter Zeitraum) - beide Tage einschließlich - gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de | Rathaus | Bauen | Bauleitplanung) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Für diese Bauleitplanungen liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Gutachten und Untersuchungen:
• Begründung zum Bebauungsplan Nr. 106 (Diekmann · Mosebach & Partner, Rastede, Dezember 2025)
• Begründung zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes (Diekmann · Mosebach & Partner, Rastede, Februar 2026)
• Umweltbericht zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 106 (Diekmann · Mosebach & Partner, Rastede, 13.02.2026) u. a. mit Erläuterungen zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern (mit Plänen zu den Biotoptypen und zum Landschaftsbild) sowie Ausführungen zu Minderungsmaßnahmen
• Brut- und Rastvogelerfassung (Anhang 1 zum Umweltbericht; PD Dr. Klaus Handtke Ökologische Gutachten, Ganderkesee / Diekmann · Mosebach & Partner, Rastede, November 2024)
• Faunistischer Fachbeitrag Fledermäuse (Anhang 2 zum Umweltbericht; Axel Donning Büro für Faunistische Erfassungen, Rheine / Diekmann · Mosebach & Partner, Rastede, Mai 2025)
• Spezielle artenschutzrechtlich Prüfung (Anhang 3 zum Umweltbericht; Diekmann · Mosebach & Partner, Rastede, 16.10.2025)
• Bodenkundliche Netzdiagramme (Anhang 4 zum Umweltbericht)
• Ergebnis der Prüfung und Abwägung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
• Schattenwurfberechnung (DNV Energy Systems Germany GmbH, Kaiser-Wilhelm-Koog, 01.10.2025, Berichtsnummer 10537702-A-3-A)
• Schallimmissionsberechnung (DNV Energy Systems Germany GmbH, Kaiser-Wilhelm-Koog, 01.10.2025, Berichtsnummer 10537702-A-4-A)
• Ergebnisse der Prüfung und Abwägung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
• Amphibienkartierung (Dipl.-Biogeograf Peter Hertrampf, Bremen)
Stellungnahmen folgender Fachbehörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB:
• Landkreis Oldenburg (10.06.2025) insbesondere zur Höhe der baulichen Anlagen und Höhenbezugspunkten, Eingriffsregelung, Baugrenzen, artenschutzrechtlicher Belange, zum Naturdenkmal ND 725 „Hochmoorrest am Vehnberg“ sowie zum Naturschutzgebiet NSG WE 185 „Böseler Moor“, zur fehlenden Beschreibung und
Verortung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, Erschließung, Eingriffsbilanzierung sowie zum Denkmalschutz
• Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (10.06.2025) insbesondere zur Erforderlichkeit einer Fahrtwegprüfung, zur Erschließung und Ausbauplanung
• Landwirtschaftskammer Niedersachsen (13.05.2025) insbesondere zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, die teilweise in der Gebietskulisse „Kohlenstoffreiche Böden GLÖZ 2“ liegen, zum Flächenverbrauch und Erschließung, zum Abfluss von Oberflächenwasser, Ausgleichsmaßnahmen
• Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (10.06.2025) insbesondere zum Baugrund bzw. den Baugrundverhältnissen sowie zu Ausgleichs- und Kompensationsflächen
• Nds. Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie – (23.05.2025) zu archäologischen Fundstellen bzw. meldepflichtigen Bodenfunden
• Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Hameln-Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst (07.05.2025) zur Gefährdungsbeurteilung einer Kampfmittelbelastung
• OOWV (19.05.2025) insbesondere zu Versorgungsleitungen
• Nds. Landesforsten (19.05.2025) insbesondere zu Vorsorgeabstand zu Waldflächen
• Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (06.06.2025) insbesondere zur Standortschießanlage Achternholt
• ExxonMobil (06.06.2025) insbesondere zur möglichen Beeinträchtigung der seismologischen Station (SON-Station)
• EWE Netz (12.05.2025) insbesondere zu Versorgungsleitungen
• Deutsche Telekom Technik GmbH (02.06.2025) insbesondere zu Telekommunikationslinien
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB:
• Private Stellungnahme („Bürger 1“, 02.03.2025) insbesondere zur Nichteignung der Flächen, zur Erhöhung der Anlagenzahl und Auswirkungen auf die Lebensqualität
• Private Stellungnahme („Bürger 2“, 03.03.2025) insbesondere zu Einschränkungen der Lebensqualität und Wertminderung der Immobilien durch Windenergieanlagen, zur Erschließung und zum Informationsfluss über das geplante Vorhaben
• Private Stellungnahme („Bürger 3“, 03.03.2025) insbesondere zu den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch die geplanten Windenergieanlagen u. a. durch Schatten und Schall
• Private Stellungnahme („Bürger 4“, 17.03.2025) insbesondere zur Erhöhung der Anlagenzahl sowie Abständen
• Private Stellungnahme („Bürger 5“, 07.04.2025) insbesondere zu Abständen, Betroffenheit durch Schattenwurf, Nähe zum Naturschutzgebiet, möglicher Grundwasserabsenkung, möglichen Schäden am Eigentum, Veränderung des Landschaftsbildes sowie gesundheitlicher Auswirkungen
• Private Stellungnahme („Bürger 6“, 22.05.2025) insbesondere zu Verstößen gegen Vorgaben verschiedener rechtlicher Grundlagen, Verlust der schützenwerten Natur, Abständen, zu gesundheitlichen Auswirkungen u. a. durch Lärm, Infraschall, Schattenwurf, Einschränkungen der Grundstücksnutzung, Wertverlust des Grundstückes, möglichen Schäden am Eigentum, verkehrliche Situation am Ohlhoffsweg, zum Schutzradius zu seismologischen Messstationen sowie ungenutztes Potenzial für Repoweringmaßnahmen
• Private Stellungnahme („Bürger 7“, 09.07.2025) insbesondere zu gesundheitlichen Auswirkungen, Abstand zum Sportplatz, Auswirkungen durch Schattenschlag, Auswirkungen auf Moorgebiete, Artenvielfalt sowie Vogelschutzgebiet Vehnemoor
• Private Stellungnahme („Bürger 8“, 09.07.2025) insbesondere zu Wertverlust der Immobilie durch geringe Abstände, gesundheitliche Auswirkungen sowie Nähe zum Naturschutzgebiet
• Private Stellungnahme („Bürger 9“, 07.06.2025) insbesondere zu moorgeprägten Böden
• Private Stellungnahme („Bürger 10“, 10.06.2025) insbesondere zu Abständen und daraus resultierenden Auswirkungen durch Lärm
• Private Stellungnahme („Bürger 11“, 09.06.2025) insbesondere zur optisch bedrängenden Wirkung durch Abstände, zu Auswirkungen auf Gesundheit und Lebensqualität u. a. durch (Infra-)Schall und Schattenwurf
• Stellungnahme Bürgerinitiative Benthullen (20.05.2025) insbesondere zum Naturschutz sowie ökologischer Bedenken, Qualität der Gewässer in Benthullen, Moore und Naturschutzgebiete, Auswirkungen auf seismologische Messstationen sowie optisch bedrängender Wirkung, Lärmemissionen, Abständen, Biotopverbund und Torferhaltung
• Stellungnahme BSV Benthullen (19.05.2025) insbesondere zu Abstand zum Sportplatz, Beeinträchtigungen durch Schattenwurf
• Stellungnahme Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e. V. (10.06.2025) insbesondere zu fehlender Erfassung von Brut- und Gastvögeln sowie Fledermäusen als auch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
• Protokoll zum Infoabend vom 26.05.2025 insbesondere mit Ausführungen zu Schallimmissionen und Schattenwurf, zu möglicher Grundwasserabsenkung, Gründung der Windenergieanlagen, verkehrlicher Situation am Ohlhoffsweg, Naturschutzgebieten, Abschaltzeiten der WEA 4
In dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 / 64. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründungen sowie Umweltbericht sind folgende Informationen der Umweltbelange zum derzeitigen Zustand und zur Entwicklung enthalten:
1. Schutzgut Mensch: insbesondere Informationen zum Immissionsschutz (Schall, Schatten, Vibrationen) sowie zur Erholungsfunktion. Darüber hinaus Informationen zu Vermeidungsmaßnahmen, um Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu verringern
2. Schutzgut Pflanzen: insbesondere Informationen zu Biotoptypen mit entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen
3. Schutzgut Tiere: insbesondere Informationen zu Brut- sowie Gastvögeln, Fledermäusen und sonstiger Fauna (insbesondere faunistische Fachbeiträge zur Brut- und Rastvogelerfassung sowie Fledermäuse und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) mit entsprechenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
4. Schutzgüter Boden und Fläche: insbesondere Informationen zur Bodenkarte des Landes Niedersachsen (BK50) sowie Bewertung der Bodenfunktionen und Empfindlichkeit in Darstellung von bodenkundlichen Netzdiagrammen, zu Auswirkungen auf die Böden sowie zum möglichen Flächenverbrauch und Versiegelungsmöglichkeiten mit entsprechenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
5. Schutzgut Wasser: insbesondere Informationen zu Oberflächengewässern sowie dem Schutz des Grundwasserhaushaltes mit entsprechenden Maßnahmen, welche die Auswirkungen auf das Schutzgut verringern sollen
6. Schutzgüter Klima und Luft: insbesondere Informationen zum Klima (gemäßigter maritimer Klimakreis) sowie zur Rauigkeit und Windgeschwindigkeit
7. Schutzgut Landschaft: insbesondere mit Informationen zum Landschaftsbild (inklusive Landschaftsbildkartierung) mit insgesamt achtzehn abgegrenzten Landschaftsbildeinheiten mit entsprechenden Maßnahmen, um die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild zu verringern
8. Schutzgut Kultur- und Sachgüter: insbesondere Informationen zu den Belangen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
9. Schutzgut Biologische Vielfalt: insbesondere zu Biotopverbund
Die Auswirkungen der Planungen auf die aufgeführten Schutzgüter werden im Umweltbericht (Teil II der Begründung) zum Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 106 der Gemeinde Wardenburg im Rahmen einer Umweltprüfung beschrieben und im Ergebnis zusammengefasst. Der Umweltbericht thematisiert des Weiteren die Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander, kumulierende Wirkungen, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Vermeidungs-/Minimierungs-/Minderungsmaßnahmen und den Kompensationsbedarf.
Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) – abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus wird im Zuge dieser Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltung besteht für die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur vorgesehenen Planung zu äußern. Nähere Informationen hierzu werden durch die Gemeinde Wardenburg zeitnah über die Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de) bekannt gegeben.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, bereitgehalten.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden zum Verfahren der 64. Flächennutzungsplanänderung bezieht sich der folgende Hinweis: Eine Vereinigung i. S. v. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Wardenburg, den 18.03.2026
Gemeinde Wardenburg
Der Bürgermeister
Christoph Reents

