Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 beschlossen, für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Zum Fladder“ sowie für die im Parallelverfahren durchzuführende 72. Änderung des Flächennutzungsplanes die Veröffentlichung der Entwürfe im Internet (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat im Zeitraum vom 17.12.2025 bis 22.01.2026 (beide Tage einschließlich) stattgefunden. Aus der Behördenbeteiligung haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 110 in Bezug auf die Eingrünung der südwestlichen Geltungsbereichsgrenze erforderlich machen und eine erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB begründen. Für die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren durchgeführt wird, ergeben sich hierdurch keine Änderungen. Insofern kann hierfür von einer erneuten Auslegung abgesehen werden.

 Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 11.03.2026 auf Grund der überarbeiteten Planentwürfe zum Bebauungsplan Nr. 110 „Zum Fladder“ nach § 4a Abs. 3 BauGB die erneute Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist nachfolgend ersichtlich:

Die ohnehin erforderliche erneute Veröffentlichung wurde zum Anlass genommen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs geringfügig nach Nordwesten zu erweitern, so dass dieser nun auch die Verkehrsfläche der unmittelbar angrenzenden Straße „Zum Fladder“ umfasst.

Es war aufgefallen, dass diese Verkehrsfläche auf Länge der bisherigen Geltungsbereichsgrenze planungsrechtlich bisher nicht umfasst wurde. Südwestlich angrenzend ist der Straßenverlauf der Straße „Zum Fladder“ bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Stapelriede“ enthalten. Nordöstlich liegt die Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15B „Wardenburg“. Insofern ist die Aufnahme der Verkehrsfläche in den Geltungsbereich nun ein sinnvoller Lückenschluss. An der tatsächlichen Funktion der Straße ändert sich hierdurch nichts. Sie wird hierdurch lediglich planungsrechtlich abgebildet.

 An den Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 110 „Zum Fladder“ bzw. seiner Festsetzungen haben sich demnach insbesondere folgende Änderungen und Ergänzungen ergeben:

 Erweiterung des Geltungsbereiches nach Nordwesten um die Verkehrsfläche der Straße „Zum Fladder“

  • Anpassung der Grünordnungsmaßnahmen im allgemeinen Wohngebiet WA2. Zur landschaftlichen Einbindung des Wohngebietes sind Anpflanzungen von Laubbäumen entlang der am südwestlichen Rand festgesetzten Schnitthecke und der Baugrenze vorgesehen

Die entsprechenden Punkte für die erneute Auslegung sind in den Planentwürfen farblich kenntlich gemacht.

 Die Entwürfe der Planunterlagen mit Begründung, den zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde Wardenburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Zeitraum vom 30.03.2026 bis 30.04.2026 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de | Rathaus | Bauen | Bauleitplanung) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

 Für diese Bauleitplanungen liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Gutachten und Untersuchungen:

  • Begründung mit Umweltbericht inkl. Ergebnis der Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 110 (NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Februar 2026) u. a. mit Erläuterungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Entwässerungskonzept (Ing.-Büro Heinzelmann, Wiefelstede, 15.09.2025)
  • Erschließung - Variantenprüfung von Baustraßen (Ing.-Büro Heinzelmann, Wiefelstede, 05.08.2025)
  • Schalltechnische Stellungnahme zur Gewerbelärmsituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 110 (TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Lingen, 15.09.2025, Projekt-Nr. LL19965.1/01)
  • Faunistisches Gutachten - Brutvögel und Amphibien - (NWP Planungsgesellschaft mbH; Oldenburg, 24.08.2020, zum Bebauungsplan Nr. 94 „Stapelriede“)
  • Ergebnisse der Prüfung und Abwägung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • Ergebnisse der Prüfung und Abwägung zu den Ergebnissen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Stellungnahmen folgender Fachbehörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB:

  • Landkreis Oldenburg (22.01.2026) insbesondere mit Hinweisen zur geplanten Eingrünung im Südwesten des Geltungsbereiches, zum Artenschutz insbesondere im Hinblick auf eine ökologische Baubegleitung, zur möglichen Versiegelung des Schutzgutes Boden sowie zum Planentwurf, zur Löschwasserversorgung und zur Entwässerung
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (06.01.2026) insbesondere zum Baugrund bzw. Baugrundverhältnissen sowie zur möglichen Betroffenheit von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Hameln-Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst (19.12.2025) zur Gefährdungsbeurteilung einer Kampfmittelbelastung (Kriegsluftbildauswertung)
  • Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologie, (08.01.2026) insbesondere zum Umgang mit möglichen Bodenfunden
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen (08.01.2026) insbesondere zur Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen
  • OOWV (17.12.2025) insbesondere zu Versorgungsleitungen, Regenwasserbewirtschaftung und Reduzierung der Versiegelung
  • EWE Netz (17.12.2025) insbesondere zu Versorgungsleitungen
  • Pledoc GmbH für die GasLINE GmbH & Co. KG, Straelen (17.12.2025) insbesondere mit Hinweisen zu Versorgungsleitungen
  • Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (18.12.2025 sowie 19.12.2025) insbesondere mit Hinweisen zu Versorgungsleitungen

 

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (2) BauGB

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs sind keine Hinweise oder Anregungen aus der Öffentlichkeit abgegeben worden.

 

In dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 110 einschließlich Begründung sowie Umweltbericht sind folgende Informationen der Umweltbelange zum derzeitigen Zustand und zur Entwicklung enthalten:

  1. zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: insbesondere Informationen zu Biotoptypen (überwiegend sonstiger Acker, Baumhecken aus verschiedenen Gehölzen, Strauchbewuchs, Strauch-Baumhecke). Keine Hinweise auf ein Vorkommen seltener oder gefährdeter Pflanzenarten innerhalb des Plangebietes.

Faunistisches Gutachten zur Erfassung der örtlichen Brutvogel- und Amphibienfauna (aus Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. 94): vorwiegend typische Gehölzbrüter. Tagesquartiere einzelner Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.

Keine Feststellung von Amphibienvorkommen innerhalb des Plangebietes. Im benachbarten Untersuchungsgebiet (Bebauungsplan Nr. 94) wurden seinerzeit drei ungefährdete und ökologisch wenig anspruchsvolle Amphibienarten erfasst.

Stark anthropogene Nutzung ist im Plangebiet prägend; wertvolle Lebensräume durch Gehölzstrukturen. Insgesamt wird die biologische Vielfalt als gering bis mittel eingestuft.

Flächenversiegelung durch Umsetzung der Planung, kein dauerhafter Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Bestehender Gehölzbestand soll in die Wohnnutzung integriert werden. Erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter zu erwarten.

  1. zu den Schutzgütern Fläche und Boden: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung, unversiegelter Bestand. Übergang von Gley-Podsol im Nordosten und Podsol-Gley im Südosten und damit keine seltenen oder besonders wertvolle Böden. Keine Vorkommen von Altlasten bekannt.

Flächenversiegelung mit geringfügigem Bodenab- oder -auftrag. Erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter zu erwarten.

  1. zum Schutzgut Wasser: keine bestehenden Oberflächengewässer; randlich lediglich flache Mulden/Grüppen. Die Stapelriede und der schwarze Moor Wasserzug (Gewässer II. Ordnung) verlaufen ca. 220 m westlich des Plangebietes. Informationen zur Grundwasserneubildungsrate. Kein Vorkommen von Trinkwassergewinnungs-, Trinkwasserschutz- und Überschwemmungsgebieten.

Durch Neuversiegelung geringere Grundwasserneubildung. Oberflächenwasser soll möglichst versickern sowie dezentrale Entwässerung durch unterirdische Rigolen. Von erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes ist nicht auszugehen.

  1. zu den Schutzgütern Klima und Luft: insbesondere Informationen zum Klima (klimaökologische Region "Küstennaher Raum", innerhalb der naturräumlichen Einheit „Ostfriesisch-Oldenburgische Geest“); keine konkreten Informationen zur Luftqualität.

Veränderungen des Lokalklimas. Hinsichtlich Regionalklima und Luftqualität ist nicht von erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen. Minimale Erhöhung der Emissionen zu erwarten (u. a. durch verkehrsbürtige Luftschadstoffe).

  1. zum Schutzgut Landschaft: mit Informationen zum Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan in Bezug auf das Landschaftsbild.

Veränderung des Landschaftsbildes wird durch Bebauung verändert, erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Geplante Wohnbebauung fügt sich in angrenzende Siedlungsstruktur ein und wertgebende Gehölze sollen weitestgehend erhalten bleiben.

  1. zum Schutzgut Mensch: der Geltungsbereich selbst ist derzeit nicht durch Wege erschlossen. Direkte Umgebung: Straße und Wege die u. a. zur Naherholung genutzt werden sowie angrenzende Wohnbebauung.

Voraussichtlich keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut durch Lärm- oder Geruchsimmissionen. Verträglichkeit zwischen geplantem Wohngebiet und Gewerbegebiet ist anzunehmen.

  1. zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter: weder im Geltungsbereich noch in der Umgebung sind Kulturdenkmäler (Bau- und Bodendenkmäler) bekannt. Die landwirtschaftliche Fläche und Gehölze im Geltungsbereich sind als Sachgüter zu benennen.

Keine Betroffenheit der Kulturdenkmale. Umnutzung der Sachgüter durch geplante Bebauung.

Die Auswirkungen der Planungen auf die aufgeführten Schutzgüter werden im Umweltbericht (Teil II der Begründung) zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 110 der Gemeinde Wardenburg im Rahmen einer Umweltprüfung beschrieben und im Ergebnis zusammengefasst. Der Umweltbericht thematisiert des Weiteren die Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander, kumulierende Wirkungen, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen und den Kompensationsbedarf.

 Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) – abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.

 Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.

 DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, bereitgehalten.

 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.

 

Wardenburg, der 24.03.2026

 Gemeinde Wardenburg

In Vertretung

 Frank Speckmann

Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters