Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 beschlossen, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 im Bereich „Zum Fladder“ in Wardenburg durchzuführen. Im Parallelverfahren wird die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung mit einem Anteil für die soziale Wohnraumschaffung. Der Geltungsbereich für beide Verfahren ist nachfolgend ersichtlich.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Wardenburg, den 21.05.2025
Gemeinde Wardenburg
Der Bürgermeister
Christoph Reents