Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg
In seiner Sitzung am 26.11.2025 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg beschlossen, für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Zum Fladder“ sowie für die im Parallelverfahren durchzuführende 72. Änderung des Flächennutzungsplanes die Veröffentlichung der Entwürfe im Internet (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ziel der Verfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur für eine Wohnbebauung mit einem Anteil für die soziale Wohnraumschaffung. Der Geltungsbereich für beide v. g. Bauleitplanungen kann nachfolgender Karte entnommen werden:

Die Entwürfe der Planunterlagen mit Begründungen, den zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde Wardenburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Zeitraum vom 17.12.2025 bis 22.01.2026 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de | Rathaus | Bauen | Bauleitplanung) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Für diese Bauleitplanungen liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Gutachten und Untersuchungen:
- Begründung mit Umweltbericht inkl. Ergebnis der Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 110 (NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Oktober 2025) u. a. mit Erläuterungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter
- Begründung mit Umweltbericht inkl. Ergebnis der Biotoptypenkartierung zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes (NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Oktober 2025) u. a. mit Erläuterungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter
- Entwässerungskonzept (Ing.-Büro Heinzelmann, Wiefelstede, 15.09.2025)
- Erschließung - Variantenprüfung von Baustraßen (Ing.-Büro Heinzelmann, Wiefelstede, 05.08.2025)
- Schalltechnische Stellungnahme zur Gewerbelärmsituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 110 (TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Lingen, 15.09.2025, Projekt-Nr. LL19965.1/01)
- Faunistisches Gutachten - Brutvögel und Amphibien - (NWP Planungsgesellschaft mbH; Oldenburg, 24.08.2020, zum Bebauungsplan Nr. 94 „Stapelriede“)
- Ergebnisse der Prüfung und Abwägung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Stellungnahmen folgender Fachbehörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB:
- Landkreis Oldenburg (13.08.2025) insbesondere zur Löschwasserversorgung, zur Ausgestaltung der Verkehrsflächen im Hinblick auf die Abfallentsorgung, Mindestdurchfahrtsbreite und -höhe, zur Planzeichenerklärung, zum Erhalt von Gehölzen durch Festsetzungen, zum möglichen Konflikt mit der Feldlerche, zur fehlenden Biotoptypenkartierung, zu Ausgleichsmaßnahmen und Landschaftsbild sowie zur Planbegründung
- Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Hameln-Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst (30.06.2025) zur Gefährdungsbeurteilung einer Kampfmittelbelastung (Kriegsluftbildauswertung)
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (02.07.2025) zur Lage im Interessengebiet des Standortübungsplatzes Oldenburg und möglicher Beeinträchtigungen im Plangebiet hierdurch
- EWE Netz GmbH (08.07.2025) insbesondere zu Versorgungsleitungen
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen (09.07.2025) insbesondere zu Kompensationsmaßnahmen
- Deutsche Telekom Technik GmbH (11.07.2025) insbesondere zu Telekommunikationslinien
- Verkehrsbund Bremen/Niedersachsen (21.07.2025) zur ÖPNV Anbindung
- Glasfaser NordWest GmbH & Co. KG (22.07.2025 / 29.08.2025) insbesondere zum Anschluss an das Glasfasernetz
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (08.08.2025) insbesondere zur schalltechnischen Bewertung angrenzender Gewerbebetriebe
- OOWV (08.08.2025) insbesondere zu Versorgungsleitungen, Regenwasserbewirtschaftung und Reduzierung der Versiegelung
- Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Archäologie (06.08.2025) insbesondere zu möglichen archäologischen Fundstellen und Meldepflicht bei Bodenfunden
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (04.08.2025) insbesondere zur Baugrunderkundung sowie Ausgleichs- und Kompensationsflächen
- Bundesamt für Immobilienaufgaben (25.07.2025) insbesondere mit Hinweisen zu militärischen Belangen (hier: Standortschießanlage Achternholt)
- Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH (05.08.2025) insbesondere zum möglichen Ausbau des Versorgungsnetzes
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB
- Private Stellungnahme („Einwender 1“, 10.07.2025) insbesondere mit Einwänden gegen die mögliche Verlängerung der Baustraße an der Stapelriede vorwiegend durch potenzielle Gefahren für spielende Kinder, Gegenverkehr der Baustellenfahrzeuge sowie Bibervorkommen
- Private Stellungnahme („Einwender 2“, 24.07.2025) insbesondere zum möglichen Verlauf der Baustraße sowie zu Straßengestaltung und -führung
In dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 110 / 72. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründungen sowie Umweltbericht sind folgende Informationen der Umweltbelange zum derzeitigen Zustand und zur Entwicklung enthalten:
1. zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: insbesondere Informationen zu Biotoptypen (überwiegend sonstiger Acker, Baumhecken aus verschiedenen Gehölzen, Strauchbewuchs, Strauch-Baumhecke). Keine Hinweise auf ein Vorkommen seltener oder gefährdeter Pflanzenarten innerhalb des Plangebietes.
Faunistisches Gutachten zur Erfassung der örtlichen Brutvogel- und Amphibienfauna (aus Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. 94): vorwiegend typische Gehölzbrüter. Tagesquartiere einzelner Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.
Keine Feststellung von Amphibienvorkommen innerhalb des Plangebietes. Im benachbarten Untersuchungsgebiet (Bebauungsplan Nr. 94) wurden seinerzeit drei ungefährdete und ökologisch wenig anspruchsvolle Amphibienarten erfasst.
Stark anthropogene Nutzung ist im Plangebiet prägend; wertvolle Lebensräume durch Gehölzstrukturen. Insgesamt wird die biologische Vielfalt als gering bis mittel eingestuft.
Flächenversiegelung durch Umsetzung der Planung, kein dauerhafter Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Bestehender Gehölzbestand soll in die Wohnnutzung integriert werden. Erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter zu erwarten.
2. zu den Schutzgütern Fläche und Boden: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung, unversiegelter Bestand. Übergang von Gley-Podsol im Nordosten und Podsol-Gley im Südosten und damit keine seltenen oder besonders wertvolle Böden. Keine Vorkommen von Altlasten bekannt.
Flächenversiegelung mit geringfügigem Bodenab- oder -auftrag. Erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter zu erwarten.
3. zum Schutzgut Wasser: keine bestehenden Oberflächengewässer; randlich lediglich flache Mulden/Grüppen. Die Stapelriede und der schwarze Moor Wasserzug verlaufen ca. 220 m westlich des Plangebietes. Informationen zur Grundwasserneubildungsrate. Kein Vorkommen von Trinkwassergewinnungs-, Trinkwasserschutz- und Überschwemmungsgebieten.
Durch Neuversiegelung geringere Grundwasserneubildung. Oberflächenwasser soll möglichst versickern sowie dezentrale Entwässerung durch unterirdische Rigolen. Von erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes ist nicht auszugehen.
4. zu den Schutzgütern Klima und Luft: insbesondere Informationen zum Klima (klimaökologische Region "Küstennaher Raum", innerhalb der naturräumlichen Einheit „Ostfriesisch-Oldenburgische Geest“); keine konkreten Informationen zur Luftqualität.
Veränderungen des Lokalklimas. Hinsichtlich Regionalklima und Luftqualität ist nicht von erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen. Minimale Erhöhung der Emissionen zu erwarten (u. a. durch verkehrsbürtige Luftschadstoffe).
5. zum Schutzgut Landschaft: mit Informationen zum Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan in Bezug auf das Landschaftsbild.
Veränderung des Landschaftsbildes wird durch Bebauung verändert, erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Geplante Wohnbebauung fügt sich in angrenzende Siedlungsstruktur ein und wertgebende Gehölze sollen weitestgehend erhalten bleiben.
6. zum Schutzgut Mensch: der Geltungsbereich selbst ist derzeit nicht durch Wege erschlossen. Direkte Umgebung: Straße und Wege die u. a. zur Naherholung genutzt werden sowie angrenzende Wohnbebauung.
Voraussichtlich keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut durch Lärm- oder Geruchsimmissionen. Verträglichkeit zwischen geplantem Wohngebiet und Gewerbegebiet ist anzunehmen.
7. zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter: weder im Geltungsbereich noch in der Umgebung sind Kulturdenkmäler (Bau- und Bodendenkmäler) bekannt. Die landwirtschaftliche Fläche und Gehölze im Geltungsbereich sind als Sachgüter zu benennen.
Keine Betroffenheit der Kulturdenkmale. Umnutzung der Sachgüter durch geplante Bebauung.
Die Auswirkungen der Planungen auf die aufgeführten Schutzgüter werden im Umweltbericht (Teil II der jeweiligen Begründung) zum Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 110 der Gemeinde Wardenburg im Rahmen einer Umweltprüfung beschrieben und im Ergebnis zusammengefasst. Der Umweltbericht thematisiert des Weiteren die Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander, kumulierende Wirkungen, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen und den Kompensationsbedarf.
Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) – abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, bereitgehalten.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden zum Verfahren der 72. Flächennutzungsplanänderung bezieht sich der folgende Hinweis: Eine Vereinigung i. S. v. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Wardenburg, der 10.12.2025
Gemeinde Wardenburg
Der Bürgermeister
Christoph Reents

