Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 18.06.2025 beschlossen, für die Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Zum Fladder“ sowie der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ziel der Verfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung mit einem Anteil für die soziale Wohnraumschaffung. Der Geltungsbereich für beide v. g. Bauleitplanungen kann nachfolgender Karte entnommen werden.

Die Vorentwürfe der Planunterlagen können im Zeitraum vom 09.07.2025 bis 13.08.2025 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de Rathaus Bauen Bauleitplanung) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) – abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesen Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke der Bauleitplanverfahren verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, bereitgehalten.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Wardenburg, der 30.06.2025
Gemeinde Wardenburg
Christoph Reents
Der Bürgermeister