Leinenzwang für Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

Im Frühling bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Einige Tierarten, wie beispielsweise der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs; bei anderen Arten sind die Muttertiere tragend und darum in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.

Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.

Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich Hundehalter, teils aus Unkenntnis, teils aus Sorglosigkeit, nicht an diese Bestimmung halten.

Die Gemeinde appelliert daher an alle Hundehalter, sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und die Leinenpflicht einzuhalten.

Die Leinenpflicht fußt auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung. Verstöße gegen den Leinenzwang können mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden.