Höhere Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen

Für Antragstellende ab 24 Jahren steigt die Gebühr von bisher 37,00 Euro auf 46,00 Euro, die Gültigkeit des Ausweises beträgt weiterhin zehn Jahre.

Für Antragstellende unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro, bei einer Gültigkeit von sechs Jahren.

Hintergrund der Anpassung ist die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltEntlastVO), die vom Bundesrat beschlossen wurde. Die neuen Sätze sollen sicherstellen, dass die Ausweisbehörden auch künftig kostendeckend arbeiten können, da die Herstellungskosten und der Verwaltungsaufwand gestiegen sind.

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