Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg Bebauungsplan Nr. 108 „Westerholt – Glumstraße“

Der räumliche Geltungsbereich ist nachfolgend ersichtlich:

Der Bebauungsplan Nr. 108 sowie dessen Begründung und zusammenfassende Erklärung können im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Bauamt, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, während der Dienststunden unbefristet von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg tritt der Bebauungsplan Nr. 108 „Westerholt – Glumstraße“ gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler unbeachtlich werden,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Wardenburg, den 15.07.2025

Gemeinde Wardenburg

Der Bürgermeister

Christoph Reents