Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 29.10.2025 für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85, 1. Änderung „Hundsmühlen, südl. Diedrich-Dannemann-Straße“ die Durchführung der Veröffentlichung der Entwürfe im Internet (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Umwandlung der bisher festgesetzten Grünfläche am Beethovenweg im rückwärtigen Bereich zur ev. Kindertagesstätte Matthäus in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kindertagesstätte. Die Durchführung dieser Planung ermöglicht damit die Erweiterung der Außenfläche der Kindertagesstätte. Der Geltungsbereich ist nachfolgend ersichtlich:


Der Bebauungsplan soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden und bedarf keiner Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Entwurf der Planunterlagen mit Begründung kann im Zeitraum vom 20.01.2026 bis 20.02.2026 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Während der Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) – abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.

DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, bereitgehalten.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Wardenburg, der 13.01.2026

Gemeinde Wardenburg

Der Bürgermeister

Christoph Reents