Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 11.03.2026 beschlossen, ein Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 für den Bereich östlich des Reiherwegs zwischen Betonsteinwerk und der Wohnbebauung am Sperberweg sowie westlich vom Habichtweg durchzuführen.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Planauszug ersichtlich (in gelber Farbe hinterlegt):

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch bekanntgemacht.

