Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 03.09.2025 beschlossen, für die Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Windpark Benthullen östlicher Vorfluter“ sowie der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie im Bereich des östlichen Vorfluters in Benthullen. Die Geltungsbereiche sind nachfolgend ersichtlich (gelb hinterlegte Flächen):

Bebauungsplan Nr. 109











68. Änderung des Flächennutzungsplanes











Die Vorentwürfe der Planunterlagen können im Zeitraum vom 06.01.2026 bis 06.02.2026 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 1 BauGB HIER eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) – abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus wird im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltung besteht für die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur vorgesehenen Planung zu äußern. Nähere Informationen hierzu werden durch die Gemeinde Wardenburg zeitnah über die Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de) bekannt gegeben.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesen Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke der Bauleitplanverfahren verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.

DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, bereitgehalten.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.  1 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Wardenburg, der 16.12.2025

Gemeinde Wardenburg

Der Bürgermeister

Christoph Reents