Ausschuss für Finanzen empfiehlt 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan

In seiner Sitzung am 28.08.2025 hat der Ausschuss für Finanzen einstimmig die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den 2. Nachtragshaushaltsplan 2025 empfohlen. Die Hebesätze für die Grundsteuern A + B, die nach der Grundsteuerreform für das Jahr 2025 aufwandsneutral ohne Erhöhungen festgesetzt worden sind, bleiben unverändert bei jeweils 248 Prozentpunkten. Auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer gilt weiterhin mit 380 Prozentpunkten.

Mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan bleibt es bei einem Überschuss im geplanten Jahresergebnis, dieser beträgt 437.500 Euro. Im Finanzhaushalt verbessert sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, die Kreditermächtigung reduziert sich von 9,2 Mio. Euro auf 8,4 Mio. Euro.

Außerdem empfahl der Ausschuss für Finanzen jeweils einstimmig die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2.328,10 Euro an den Wardenburger Turnverein sowie die Gewährung eines Defizitzuschusses für die ARGE Rasensport in Höhe von 5.464,41 Euro.

Weiterer Tagesordnungspunkt war der Jahresabschluss 2021, auch hier empfahl der Ausschuss einstimmig den Beschluss  und die Entlastung des Bürgermeisters.