Änderung bei Abfallgebühren und Behälterdienst
Ab dem 1. Januar 2026 ist der Landkreis Oldenburg für die Erhebung der Abfallgebühren sowie für den Behälterdienst der Abfallbehälter verantwortlich. Bisher ist diese Aufgabe im Auftrage des Landkreises durch die Stadt, Gemeinden und Samtgemeinde im Landkreis erfüllt worden.
Zu Beginn des Jahres 2024 hat der Kreistag des Landkreises Oldenburg das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Oldenburg beschlossen. Interessierte finden das komplette Konzept unter: https://www.oldenburg-kreis.de/umwelt-und-abfall/abfallwirtschaft/. Eines der Konzeptziele ist eine Zentralisierung der Gebührenerhebung für die Abfallgebühren (beschrieben auf Seite 89 im Konzept). Die Umsetzung der Zentralisierung erfolgt zum Jahreswechsel.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Ab dem kommenden Jahr werden die Bescheide zu den Abfallgebühren direkt vom Landkreis Oldenburg durch einen eigenen Bescheid des Landkreises versandt – nicht mehr wie gewohnt von der Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde.
Ab dem 01. Januar 2026 stehen bei allen Fragen zu den Abfallgebühren die Mitarbeitenden der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Oldenburg gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus übernimmt der Landkreis Oldenburg ab dem 01. Januar 2026 auch den sogenannten Behälterdienst. Das bedeutet, wenn eine defekte Mülltonne ersetzt oder eine verschwundene Tonne gemeldet werden muss, ist die Untere Abfallbehörde des Landkreises Oldenburg die richtige Adresse.
Was bleibt gleich?
Die Abfallentsorgung läuft wie gewohnt weiter. Auch die Abfallgebühren richten sich weiterhin nach der gültigen Satzung des Landkreises Oldenburg.
Bei etwaigen Fragen stehen aktuell Sergej Fisenko (Telefon 04431 85-367, Mail: Abfallwirtschaft@oldenburg-kreis.de) oder Tobias Bruns (Telefon: 04431 85-343, Mail: Abfallwirtschaft@oldenburg-kreis.de) gerne zur Verfügung.
Übrigens: Weitere Informationen zu verschiedenen Themen der Abfallwirtschaft finden Sie hier:
https://www.oldenburg-kreis.de/umwelt-und-abfall/abfallwirtschaft/

