Personalausweis Meldungen vornehmen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen Ihre Personalausweisbehörde, bzw. Ihr Bürgeramt unverzüglich informieren, wenn:

    • sich Daten auf Ihrem Personalausweis ändern (z. B. Ihr Name),
    • Sie Ihren Personalausweis verloren haben,
    • Ihr Ausweis gestohlen wurde,
    • Sie den Ausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben.

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab 16 Jahren verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Damit Ihr Ausweis gültig bleibt, müssen die darauf enthaltenen Daten mit Ausnahme von Anschrift und Größenangabe immer aktuell sein. Diese sollten jedoch nach Möglichkeit ebenfalls unverzüglich angepasst werden.

    Hinweis: Verlust oder Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei melden.

    Nach der Meldung wird Ihr Online-Ausweis, sofern Sie diesen freigeschaltet haben, automatisch gesperrt. Das Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen sind dann nicht mehr möglich.

    Bei Namensänderung, Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

  • Kurztext

    • Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Bürgeramt hinsichtlich des Personalausweises Folgendes zu melden:
    • Änderung personenbezogener Daten auf dem Personalausweis, z. B. Namensänderung (sofern kein anderes Identitätsdokument mit neuem Namen vorliegt),
    • Diebstahl (Meldung auch bei Polizei möglich),
    • Verlust (Meldung auch bei Polizei möglich),
    • Wiederauffinden nach der Meldung über den Verlust,

    bei Änderungen der Anschrift und Körpergröße bleibt der Personalausweis weiterhin gültig.

  • Typisierung

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Zuständige Abteilungen