Informationen für die Vergabe von Grundstücken für die soziale Wohnraumförderung (WA-2)

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Vergabe von Grundstücken für die soziale Wohnraumförderung im Baugebiet Stapelriede. 

Die Gemeinde Wardenburg möchte den sozialen Mietwohnungsbau unterstützen. Aus diesem Grunde sind in dem Bebauungsplan 94 „Stapelriede“ für einen Teilbereich des neuen Baugebietes Flächen für soziale Wohnraumförderung ausgewiesen worden. Es handelt sich um drei Grundstücke für die Mehrfamilienhausbebauung, wobei das Flurstück 74/16 zur Größe von 2.275 m² (mit 2 x 6 Wohneinheiten) noch aufgeteilt werden könnte. 

Plan
Ein Plan mit den Grundstücksaufteilungen und einer Darstellung der für Mehrfamilienhausbebauung vorgesehenen Flächen ist HIER als PDF-Download (klick) abrufbar. 

Kaufpreise
Die Preise für den Erwerb von Grundstücken für Mehrfamilienhausbebauung sind wie folgt gestaffelt: 

  • 250,00 € / m² für Mehrfamilienhäuser, in denen mindestens 1 entstehende Wohnung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden (Hinweis: Nach dem Bebauungsplan sind mindestens 2 solche Wohnungen pro Einheit vorgesehen).
  • 200,00 € / m² für Mehrfamilienhäuser, in denen mindestens 50 % der entstehenden Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden
  • 160,00 € / m² für Mehrfamilienhäuser, in denen sämtliche entstehende Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden.

Hinweis: Abwasser- und Erschließungsbeiträge sind im Kaufpreis enthalten. Zum Kaufpreis hinzu kommen die Kosten für die privaten Hausanschlüsse (wie z. B. Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser).

Interessenbekundungs- und Bewerbungsverfahren
Das Interessenbekundungsverfahren für die Flächen für die soziale Wohnraumförderung wurde vom 15.10.21 bis zum 03.12.2021 durchgeführt (siehe Amtsblatt vom 15.10.2021). Hier konnten sich auf die im beigefügten Plan blau gekennzeichneten Grundstücke Investoren bewerben.  Die Bewerbungen wurden auf Grundlage der Vergaberichtlinie anhand eines Punktesystems bewertet. Die Bewerberinnen und Bewerber auf den ersten fünf Rangplätzen stellten ihre Konzepte am 24.02.2022 im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales vor. Die Entscheidung über die Vergabe und Zuordnung der Grundstücke trifft am Ende der Rat der Gemeinde Wardenburg.

Vergabeverfahren - sozialer Wohnungsbau
Bei der Vergabe der Grundstücke ist der Gemeinde auch die nachhaltige Wohnraumentwicklung (Belange Klimaschutz, Umweltschutz) wichtig. Der Rat der Gemeinde Wardenburg hat am 17.12.2020 und 03.06.2021 für die Vergabe der Grundstücke für die Wohnraumförderung eine entsprechende Vergaberichtlinie erlassen. Die Richtlinie findet sich HIER als PDF-DOWNLOAD (klick). Hier finden Sie auch Informationen zum geplanten Ablauf und zur Auswahl der Interessenten (siehe u.a. unter 3.4 und 3.5). 

Bezüglich der Vergabe der Flächen für die soziale Wohnraumförderung konnte noch keine Entscheidung getroffen worden. Aufgrund der Veränderungen der Förderprogramme im Bereich der Maßnahmen zur Strom- und Wärmeeffizienz hatte der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2022 die Entscheidung über die Vergabe der Baugrundstücke für die soziale Wohnraumförderung zurückgestellt, um das neu geplante Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ abzuwarten. 2023 hat das jetzt zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine neue Richtlinie veröffentlicht „Klimafreundlicher Neubau (KNF)“, welche am 01.03.2023 in Kraft treten soll. Das Auswahlverfahren soll fortgesetzt werden.

Voraussetzungen für die Vergabe
Bewerben konnten sich Investoren, die allgemeinen Mietwohnraum oder Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen im Baugebiet Stapelriede schaffen möchten, die mit Mitteln der Wohnraumförderung in Niedersachsen gefördert werden (Allgemeine Mietwohnraumförderung bzw. Förderung von Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen, einschl. des generationenübergreifenden Wohnens für ältere Menschen mit Behinderung, hilfs- und pflegebedürftiger Personen). 
Die Investoren müssen die Allgemeinen Bewilligungsvoraussetzungen nach Ziffer 6 der Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen – WFB-) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. Diese finden Sie auf der Seite www.voris.niedersachsen.de (Hier bitte ggf. die Version für die Öffentlichkeit anwählen und im Suchfeld „wfb“).

Investoren können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften (siehe Wohnraumförderbestimmungen, Nr. 12 der WFB). 
Die Bewerbung für mehrere Grundstücke im WA-2-Bereich ist zulässig.
Interessenten für die Flächen für Wohnraumförderung im Baugebiet Stapelriede bewerben sich innerhalb des bestimmten Zeitraumes unter Vorlage eines Konzeptes zum geplanten Vorhaben für die Wohnraumförderung. Vorzulegen waren:

  • Vorstellung des Investors mit Referenzliste, 
  • Beschreibung des Vorhabens (z. B. durch Vorlage von Plänen, Ansichten, Baubeschreibungen) 
  • Angabe, auf welches oder welche Grundstücke im WA-2-Gebiet sich die Bewerbung bezieht (mit Nennung von Prioritäten) 
  • Darstellung der Förderfähigkeit des Vorhabens nach der Wohnraumförderung aus den Mitteln des Landes Niedersachsen
  • Darstellung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und nachhaltigen Wohnraumentwicklung. 

Weitere Dokumente zum Download

Bebauungsplan Nr. 94 "Stapelriede"

Bei Rückfragen steht Ihnen gerne Kämmerei zur Verfügung – telefonisch unter 04407-73-145 oder 04407-73-160.