Melderegisterauskunft

Dritte erhalten auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Eintragungen einzelner Einwohnerinnen und Einwohner.

Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:

  • Vor- und Zuname
  • Doktorgrad
  • aktuelle Meldeanschrift
  • ggf. die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist
  • ggf. Wegzugadresse, falls die Person verzogen ist.

Sofern Sie weitere Daten zu einer Person benötigen, handelt es sich um eine erweiterte Melderegisterauskunft.

Die erweiterte Auskunft ist allerdings nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, wofür die Daten benötigt werden und eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht.

Eine erweiterte Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:

  • Vor- und Familienname
  • frühere Namen Doktorgrad
  • Meldeanschrift, frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • Sterbetag und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Geburtstag und -ort, bei Geburt im Ausland auch Staat
  • Familienstand
  • Name des Ehe- bzw. Lebenspartners
  • gesetzliche Vertreter

Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft erhält die Person, über die Auskunft erteilt wurde, eine schriftliche Information über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft.

Beantragung

  • Eine Melderegisterauskunft können Sie durch einen schriftlichen Antrag oder bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro erhalten. In Einzelfällen z.B. bei Vorliegen einer Auskunftssperre kann eine Auskunft jedoch nicht sofort erteilt werden.
  • Die Auskunftsgebühr ist im Voraus (Bankverbindung hier) zu zahlen, bitte einen Nachweis über die Zahlung der Anfrage beilegen.
  • Zahlungen per Verrechnungsscheck sind möglich, Einzugsermächtigungen und Briefmarken werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
  • Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind leider nicht zulässig.

Formulare

Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft

Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft

einfache Melderegisterauskunft privat - 9,85 €

einfache Melderegisterauskunft gewerblich - 12,85 €

erweiterte Melderegisterauskunft - mind. 20,85 €

  • Bei persönlicher Vorsprache Personalausweis oder Reisepass
  • Bei schriftlicher Beantragung Antrag mit Daten zur gesuchten Person und 

Zusätzlich bei der erweiterten Melderegisterauskunft

  • die zusätzlichen Angabe, welche weitere Information zu dieser Person benötigt wird.
  • Begründung des berechtigten Interesses mit Nachweis, wofür die weiteren Daten benötigt werden.

Bürgerbüro

buergerservice@​wardenburg.de Adresse | Öffnungszeiten |