Abwasserabgabe
Bei nicht DIN-gerechten Kleinkläranlagen ist eine jährliche Abwasserabgabe zu zahlen. Diese errechnet sich nach der Zahl der gemeldeten Personen mit Hauptwohnsitz.
Hinweise
Bei nicht DIN-gerechten Kleinkläranlagen ist eine jährliche Abwasserabgabe zu zahlen. Diese errechnet sich nach der Zahl der gemeldeten Personen mit Hauptwohnsitz.
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