Führerschein / EU-Führerschein

Anträge für

  • Umtausch des "alten" Führerscheins in den neuen Führerschein (Kartenformat). Ein Merkblatt mit Darstellung der Fristen finden Sie HIER als PDF-Download. Hinweis: Die Umtauschfrist für das Geburtsjahr 1971 oder später gilt bis zum 19.01.2025.
  • Umtausch wegen Namensänderung
  • Verlängerung (ohne Module)

können im Bürgerbüro entgegengenommen werden (betrifft nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wardenburg).

Hinweis: Fotos vom Terminal können nicht für den EU- Führerschein verwendet werden . Es muss ein biometrisches Foto mitgebracht werden.

Wichtig:

  • Verlängerung der Klassen C mit Modulen
  • Ausstellung der Fahrerkarte
  • Die Beantragung wegen Verlust/Diebstahl des Führerscheins
  • Ausstellung Internationaler Führerschein

erfolgt bei der Führerscheinstelle des Landkreises Oldenburg.

 

Führerscheinstelle Landkreis Oldenburg

  • Umtausch 25,30 €
  • bei Verlängerung 43,90 €
  • bisheriger (alter) Führerschein

  • Personalausweis

  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild

  • ggf. Attest Arzt und Augenarzt bei Verlängerung

Bürgerbüro

buergerservice@​wardenburg.de Adresse | Öffnungszeiten |