Führerschein / EU-Führerschein
Anträge für
- Umtausch des "alten" Führerscheins in den neuen Führerschein (Kartenformat). Ein Merkblatt mit Darstellung der Fristen finden Sie HIER als PDF-Download. Hinweis: Die Umtauschfrist für das Geburtsjahr 1971 oder später gilt bis zum 19.01.2025.
- Umtausch wegen Namensänderung
- Verlängerung Klasse C (ohne Module)
können im Bürgerbüro entgegengenommen werden (betrifft nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wardenburg).
Hinweis: Fotos vom Terminal können nicht für den EU- Führerschein verwendet werden . Es muss ein biometrisches Foto mitgebracht werden.
Wichtig:
- Verlängerung der Klassen C mit Modulen
- Ausstellung der Fahrerkarte
- Die Beantragung wegen Verlust/Diebstahl des Führerscheins
- Ausstellung Internationaler Führerschein
erfolgt bei der Führerscheinstelle des Landkreises Oldenburg.
- Umtausch 25,30 €
- bei Verlängerung 43,90 €
-
bisheriger (alter) Führerschein
-
Personalausweis
-
ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
-
ggf. Attest Arzt und Augenarzt bei Verlängerung