Abwassergebühren

Abwassergebühren sind von allen Grundstückseigentümern zu zahlen, deren Grundstücke an das Kanalnetz der Gemeinde Wardenburg angeschlossen sind.

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen gelangt sind, werden auf Antrag im nachgewiesenen Umfang abgesetzt. Der Antrag ist formlos zu stellen.

Bei der jährlichen Ablesung des Zwischenzählers kann das genannte Formular ausgefüllt werden.

Die Höhe der Abwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024 je cbm 2,93 Euro.

Hinweis

Abwassersatzungen

Formulare

Meldung des Zwischenzählerstandes

Online-Meldung des Zwischenzählerstandes

Steueramt

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