Kinderreisepass
Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren benötigen für Reisen in andere Länder einen Kinderreisepass. Der frühere Kinderausweis wird nicht mehr ausgestellt.
Beantragung
- Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist in Wardenburg nur möglich, wenn das Kind hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist.
- Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses muss vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter) persönlich gestellt werden.
- Falls nur ein Elternteil zur Antragstellung kommen kann, muss das Formular "Zustimmungserklärung" ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterzeichnet mitgebracht, sowie beide Personalausweise der Eltern vorgelegt werden.
- Im Falle der Beantragung eines Kinderreisepasses für Pflegekinder gilt:
Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses für ein Pflegekind ist ein Nachweis des zuständigen Jugendamtes zu erbringen, dass gegen die Ausstellung eines Kinderreisepasses für das jeweilige Kind keine Bedenken bestehen. - Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Pass von Kindern zu unterschreiben. Die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern sie das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Wichtiger Hinweis: Kinder müssen immer persönlich anwesend sein.
Gültigkeitsdauer
Kinderreisepässe werden für 1 Jahr ausgestellt. Sie können einmalig verlängert werden, die Gültigkeitsdauer ist aber immer auf das 12. Lebensjahr beschränkt.
Verlängerung
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich; nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Wichtiger Hinweis:
Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein.
Verlust
Bei Verlust des Kinderreisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen.
Allgemeine Hinweise
Bei Reisen innerhalb und außerhalb der EU informieren Sie sich bitte auf den Seiten der aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, ob der Kinderreisepass, den Sie haben oder beantragen möchten, für die geplante Reise akzeptiert wird.
Formulare
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13,00 Euro für die Ausstellung eines Kinderreisepasses
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6,00 Euro für die Verlängerung oder Änderung
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Geburtsurkunde im Original
- alter Kinderausweis (soweit vorhanden)
- Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten
- Personalausweise oder Reisepässe aller Sorgeberechtigten
- rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss, ein entsprechendes Scheidungsurteil oder sonstige amtliche Bescheinigungen, sofern das Sorgerecht von nur einem Elternteil ausgeübt wird.
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto des Kindes im Format 45 mm x 35 mm
- Körpergröße und Augenfarbe
Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein.
Den Kinderreisepass können Sie sofort mitnehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.