Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen. Welchen Inhalt das Führungszeugnis hat, finden Sie über DIESEN LINK:

Arten von Führungszeugnissen

Einfaches Führungszeugnis

  • für private Zwecke (Belegart N), zum Beispiel für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber
  • zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O), z. B. für die Beantragung eines Gewerbes oder die Einstellung bei einer Behörde

Erweitertes Führungszeugnis

  • für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart NE, OE) für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind und die die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erfüllen. Was ein erweitertes Führungszeugnis bedeutet, finden Sie über DIESEN LINK.

Europäisches Führungszeugnis

  • Für Personen, die in Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen. 

Antragstellung

  • Die Gebühren betragen 13,00 €.

Gebührenbefreiung:

Das Bundesamt für Justiz bzw. das antragsannehmende Bürgerbüro der Gemeinde kann Gebührenbefreiung gewähren, wenn die antragstellende Person:

  • Leistungen nach dem SGB II (ALG II) oder BAföG bezieht oder
  • das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit (Bescheinigung) bei einer gemeinnützigen Organisation bzw. einem gemeinnützigen Verein benötigt wird. Hierzu zählen auch ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr.

Die Nachweise für eine Gebührenbefreiung sind bei Antragstellung mit vorzulegen.

Bürgerbüro

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