Hund anmelden

Steuerpflichtiger Halter ist derjenige, der einen Hund in seinem Haushalt, Betrieb, einer Institution oder Organisation aufgenommen hat. Wer einen Hund zur Pflege oder zum Anlernen von mehr als zwei Monaten hält, ist ebenfalls steuerpflichtig. Ein Hund ist grundsätzlich ab Vollendung des dritten Lebensmonats steuerpflichtig.

Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen, sie beträgt jährlich:

für den ersten Hund - 46,00 €

für den zweiten Hund - 79,00 €

für jeden weiteren Hund - 95,00 €

für den ersten Kampfhund - 230,00 €

für den zweiten Kampfhund - 394,00 €

jeden weiteren Kampfhund - 476,00 €

 

Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlassung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht.

Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere:

Bullterrier, Pitbull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, Mastino Espanol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Chinesischer Kampfhund, Römischer Kampfhund und Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden.

Hinweise

Hundesteuersatzung

Hunderegister Niedersachsen

Formulare

Hundesteuer Anmeldung - Abmeldung

Steueramt

steueramt@​wardenburg.de Adresse | Öffnungszeiten |