Gewährung finanzieller Hilfen für vom Hochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung des Landes Niedersachsen hat am 03.06.2024 eine Richtlinie über die Gewährung von finanziellen Hilfen für vom Weihnachts-Hochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen – Unterstützungsleistungen Wohngebäude, Brücken und Hausrat – herausgebracht.

Die Leistungen dienen der finanziellen Unterstützung von betroffenen Privathaushalten bei der Instandsetzung oder dem Ersatz von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten und in zulässiger Weise errichteten Gebäuden einschließlich der sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit des Wohngebäudes erforderlich sind, der Wiederherstellung von Brücken, die als Zuwegungen zu diesen Gebäuden dienen sowie der Reparatur oder Wiederbeschaffung von Hausrat in diesen Gebäuden.

Der entstandene Schaden muss mindestens 1.000,- Euro betragen. Leistungen dürfen nur gewährt werden, wenn für das Wohngebäude und den Hausrat, für die die Leistungen beantragt werden, zum Zeitpunkt des Schadensereignisses kein Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bestand, aber für die Zukunft ein hinreichender Versicherungsschutz gegen Elementarschäden nachgewiesen wird, oder derzeit kein oder kein wirtschaftlich vertretbarer Versicherungsschutz möglich ist.

Antragstellung
Die Bewilligungsbehörde ist die NBank, Günther-Wagner-Allee 12–16, 30177 Hannover. 
Anträge sind bis zum 31.10.2024 bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. 
Die Antragstellung und die Einreichung der erforderlichen Nachweise erfolgen online über das Kundenportal der NBank unter www.nbank.de (Antragstellung voraussichtlich ab dem 25.06.2024 möglich). 

Die Richtlinie steht HIER als PDF zur Verfügung. 


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