Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Westerholt - Glumstraße“

hier: frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Westerholt – Glumstraße“ die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Überplanung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Glumstraße, Westerholt“ zur Heilung von Fehlern in diesem Bebauungsplan. Insbesondere soll hier der Geltungsbereich des allgemeinen Wohngebietes um zehn Meter in südliche Richtung verlängert werden. Der Geltungsbereich ist in der anliegenden Grafik ersichtlich.

Der Vorentwurf der Planunterlagen kann im Zeitraum vom 13.05.2024 bis 14.06.2024 gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (www.wardenburg.de  Rathaus  Bauleitplanungen) eingesehen werden. Darüber
hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Gemeinde Wardenburg
Der Bürgermeister
Christoph Reents


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