Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Bebauungsplan Nr. 101 „Erweiterung Gewerbegebiet Rothenschlatt“ sowie 54. Änderung Flächennutzungsplan
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Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Bebauungsplan Nr. 21, 5. Änderung „Oldenburger Straße / Sperberweg / Habichtweg, Wardenburg“ für den Bereich Reiherweg“
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