Wohngeld

Wohngeld dient als Unterstützung für einkommensschwache Haushalte bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten.

Mieter von  Wohnraum sowie Eigentümer selbst genutzten Wohnraums erhalten Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) als Zuschuss zur Miete bzw. zur monatlichen Belastung, wenn sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Es wird dann in Form von Mietzuschuss (bei gemieteten Wohnraum) oder als  Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) gewährt und ist als zweckgebundene Leistung zur Aufbringung der Miete oder Belastung zu verwenden.

Ob Sie wohngeldberechtigt sind, ist vor allem abhängig von:

  • der Zahl der zum Haushalt zählenden Haushaltsangehörigen,
  • der Höhe des gesamten Einkommens aller Haushaltsangehörigen und
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind Empfänger von Transferleistungen, wenn ihre Unterkunftskosten im Rahmen der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt werden. Zu diesem Personenkreis gehören u. a. Empfänger von

  • Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Beantragung

Einen Antrag auf Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss können Sie bei der Wohngeldstelle der Gemeinde Wardenburg stellen.

Sofern ein Anspruch besteht, wird Wohngeld vom 1. des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Miethöchstgrenzen

Nicht jede Miete bzw. Belastung kann bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden. im Wohngeldrecht gelten Höchstbeträge, die sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sowie der Mietenstufe richtet. Für die Gemeinde Wardenburg gilt aktuell die Mietenstufe 2 und damit die folgenden Höchstbeträge:

Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder - Höchstbetrag

1 Person - 351,00 €

2 Personen - 425,00 €

3 Personen - 506,00 €

4 Personen - 591,00 €

5 Personen - 675,00 €

für jede weitere Person - 81,00 €

Formulare

Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie in der Wohngeldstelle der Gemeinde Wardenburg.

Die folgenden Unterlagen werden (sofern zutreffend) für den Antrag auf Wohngeld benötigt, wobei im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden können:

Einnahmen:

  • Verdienstbescheinigung einschließlich etwaiger Sonderzahlungen
  • Rentenbescheid
  • Nachweis über Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
  • Nachweis über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
  • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe / BAföG
  • Gewinn- und Verlustrechnung / Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Einkommensteuerbescheid
  • Nachweis über Erträge aus Kapitalvermögen

Miete / Belastungen:

Bei Mietwohnungen werden folgende Nachweise benötigt:

  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Vermieterbescheinigung
  • Mietnebenkostenabrechnung
  • Nachweis über Mietzahlung durch Quittung oder Kontoauszug

Bei Wohneigentum werden folgende Nachweise benötigt:

  • Eigentumsnachweis, ggfs. Grundbuchauszug
  • Nachweis über Belastung aus Kapitaldienst
  • Fremdmittelbescheinigung
  • Wohnflächenberechnung
  • Grundsteuerbescheid

Ihre Ansprechperson

Sozialamt

sozialamt@​wardenburg.de Adresse | Öffnungszeiten |