Sondernutzung von Verkehrsflächen

Werden Straßen in der Gemeinde Wardenburg über den Gemeingebrauch hinaus benutzt, stellt dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

Hierfür werden Gebühren je nach Art, Dauer und Umfang der Straßennutzung fällig.

Beantragung

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Maßnahme mit Angaben über Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung schriftlich per Post, E-Mail oder Fax an das Bauamt der Gemeinde Wardenburg zu richten.

Ihre Ansprechperson

Bauamt

bauamt@​wardenburg.de Adresse | Öffnungszeiten |