Arbeitslosengeld II beantragen

Arbeitslosengeld II (das sog. Hartz 4) wird nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für Personen gewährt, die ihren Lebensunterhalt nicht selber sicherstellen können, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Um Arbeitslosengeld II beantragen zu können, muss man jedoch nicht zwingend arbeitslos sein. Auch Personen mit geringem Einkommen können unter Umständen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben (sog. Aufstocker).

Beantragung

Allgemeines:

Grundsätzlich können Personen Arbeitslosengeld II beantragen, die:
das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben,

  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).


Nähere Informationen erhalten Sie im Sozialamt.

Formulare:

Die für die Prüfung Ihres Anspruches notwendigen Formulare werden Ihnen bei Antragstellung im Sozialamt ausgehändigt.

Das Jobcenter des Landkreises Oldenburg hat einen Online-Assistenten zur Einreichung/Nachreichung von Unterlagen bereitgestellt, der über DIESEN LINK (Klick) zur Verfügung steht. 
 

Miethöchstgrenzen

Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und innerhalb der Gemeinde Wardenburg umziehen bzw. neu in die Gemeinde Wardenburg ziehen wollen, müssen Sie die hier geltenden Miethöchstgrenzen beachten. Diese orientieren sich an der Anzahl der Personen, mit denen Sie um- bzw. zuziehen.

Vor der Anmietung einer Wohnung in Wardenburg erkundigen Sie sich bitte unbedingt beim Sozialamt über die für Sie geltende Miethöchstgrenze. Haben Sie eine Wohnung bereits konkret in Aussicht, lassen Sie sich vom Vermieter (vor Unterzeichnung des Mietvertrages!) ein Mietangebot aushändigen, das die Kaltmiete, die Nebenkosten und ggf. die Heizkosten enthält. Dieses legen Sie dann zur Beantragung einer Mietzusicherung im Sozialamt vor.

Was ist, wenn die Wohnung teurer ist?

Wenn die Miete der Wohnung die geltende Miethöchstgrenze übersteigt,

  • müssen Sie die Differenz selber tragen,
  • kann eine zu stellende Mietkaution nicht berücksichtigt werden,
  • müssen Sie Nebenkostennachzahlungen selber tragen.

Es ist also in Ihrem Interesse, wenn Sie sich im Vorfeld über die Miethöchstgrenzen informieren und eine Mietzusicherung beantragen.

Zur Antragstellung reicht es zunächst aus, wenn Sie Ihren Personalausweis mitbringen. Alle weiteren notwendigen Unterlagen werden anhand Ihrer persönlichen Situation ermittelt. Mit den Antragsformularen erhalten Sie dann ein Schreiben, auf dem die notwendigen Unterlagen vermerkt sind. Diese bringen Sie dann einfach zur Antragsabgabe mit.

Ihre Ansprechperson

Sozialamt

sozialamt@​wardenburg.de Adresse | Öffnungszeiten |