99107037000000
Gleichstellung
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten hat die Aufgabe, den Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes auf kommunaler Ebene mit umzusetzen und ist die zentrale Interessensvertretung insbesondere aller Mädchen und Frauen.
Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragter