Ehefähigkeitszeugnis

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten zur Eheschließung im Ausland, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.

Verfahren

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie Unterlagen (im Original; mit Übersetzung, wenn nicht in deutscher Sprache) von sich und Ihrem Verlobten/Ihrer Verlobten.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei uns, welche Unterlagen bei der Beantragung vorgelegt werden müssen. In der Regel sind dies die gleichen Unterlagen, die Sie für eine Eheschließung bei einem deutschen Standesamt benötigen würden.

Ihre Ansprechperson

Standesamt

standesamt@​wardenburg.de Adresse | Öffnungszeiten |