Bußgeld bezahlen

Verwarngeld

Bei einer Geldbuße von weniger als 60 Euro laut Bußgeldkatalog wird Ihnen ein sogenanntes Verwarngeld angeboten. Hierbei entfallen weitere Gebühren und Auslagen, sofern das Verwarngeld innerhalb einer Woche überwiesen wird.

Wird die Zahlung nicht pünktlich vorgenommen, gilt das Verwarngeldangebot als abgelehnt. Dann wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt, der mit zusätzlichen Kosten von 28,50 Euro verbunden ist.

Bußgeld

Bei einer Geldbuße von mindestens 60 Euro befindet man sich im Bußgeldbereich. Es entstehen weitere Kosten durch die Erstellung eines Bußgeldbescheides: Für Auslagen werden bundeseinheitlich 3,50 Euro berechnet, die Gebühren liegen - abhängig von der Höhe der Geldbuße - bei mindestens 25 Euro.

 

Anhörung

Bei Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich werden Sie zunächst angehört. Die Anhörung erfolgt vor Ort durch das Ordnungsamt.

Bußgeldbescheide

Wird der verantwortliche Fahrzeugführer ermittelt, so kommt es zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Im Bußgeldbescheid sind alle Sanktionen verzeichnet:

  • Bußgeld
  • Gebühren
  • Auslagen
  • Punkte, die ins Verkehrszentralregister eingetragen werden,
  • Ggf. Fahrverbot

Bußgeldbescheide werden mit Zustellurkunden verschickt, so dass die Ankunft des Briefes durch die Postzusteller dokumentiert wird.

Einspruch

Ein Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Bußgeldstelle eingegangen sein.

Ihre Ansprechperson

Bußgeldstelle

bussgeldstelle@​wardenburg.de Adresse | Öffnungszeiten |