Gewerbegebiet "Südwestlich Am Schlatt"
Neue Gewerbeflächen zum Verkauf
In der Gemeinde Wardenburg werden im Bereich des Bebauungsplanes 99 „Südwestlich Am Schlatt“ Gewerbeflächen von rund 3,93 Hektar zum Verkauf angeboten. Das Gebiet befindet südlich des Gewerbegebietes Süd-West und westlich vom Sondergebiet Freizeit und Sport mit seinen Sportanlagen. Das Gewerbegebiet wird über innerörtliche Straßen (Emsstraße und die noch auszubauende Straße Am Schlatt) erschlossen. Der Ausbau der Straße Am Schlatt soll im Jahr 2023 erfolgen.
Bewerbung
Für die Vergabe der Gewerbegrundstücke hat der Rat der Gemeinde Wardenburg eine Richtlinie beschlossen (Vergaberichtlinie Download). Bei der Entscheidung der Grundstücksvergabe werden insbesondere nachfolgende Kriterien berücksichtigt:
- Schaffung von dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen
- Geplante Maßnahmen des Unternehmens zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz über zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen gesetzlichen Anforderungen hinaus.
- Entwicklung/Angebote von Zukunftstechnologie
- Gemeindliches Interesse an der Ansiedlung/ (Stichwort Branchenmix)
- Optimierung von Lieferketten/Kooperation mit ansässigen Unternehmen vor Ort (gegenseitige Zulieferung/Zuarbeit)
Interessierte können sich für Gewerbegrundstücke in diesem Bereich mit dem beigefügten Fragebogen bewerben (Fragebogen Download).
Hingewiesen wird darauf, dass kein Anspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht.
Eine Erstattung der Bewerbungskosten ist ausgeschlossen.
Informationen zu den Gewerbegrundstücken
Vier Gewerbegrundstücke wurden bereits vergeben. Es sind nur noch zwei Gewerbeflächen frei (siehe Anlage - klick -, Flächen E und F). Die Fläche F ist im Bebauungsplan als GEE ausgewiesen und es bestehen Baulasten und Leitungsrechte – siehe untenstehende Erläuterungen.
Die Mindestgröße für die Gewerbegrundstücke beträgt 1.000 m² (siehe Vergaberichtlinien Punkt 1).
Im Bereich des GEE-Gebietes (= Gewerbegrundstück neben dem Vereinsheim des VfR) befindet sich eine ehemalige Skateranlage, eine Entsorgung bzw. Bodenaustausch erfolgt auf Kosten des Bauherrn -siehe hierzu unten reduzierter Kaufpreis für GEE Fläche Nr. 8-. Es wurde für dieses Grundstück ein Bodengutachten hierzu erstellt (Download Bodengutachten). Außerdem verläuft hier eine Dränageleitung zum Bewässerungsteich. Es ist eine Baulast und ein Leitungsrecht zu übernehmen.
Den Bebauungsplan Nr. 99 können Sie hier einsehen (Download Bebauungsplan, Download Begründung, Link zum Satzungsbeschluss der Ratssitzung am 22.09.2022)
Kaufpreis
Flächen Nr. 1 – 7 (GE 1 + GE2): 48 Euro/m²
Es kann eine Ermäßigung von bis zu 5 Euro/m² auf mindestens 43 Euro/m² gewährt werden, soweit im Fragebogen unter Punkt 5.1 bzw. 5.2 Energieeffizienzmaßnahmen oder Klimaschutzmaßnahmen verbindlich vorgesehen sind, die deutlich über die jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen.
Im Kaufpreis enthalten sind die Ablösebeiträge für den Erschließungsbeitrag und der Abwasserbeitrag.
Nicht enthalten im Kaufpreis sind die Kosten für die privaten Hausanschlusskosten (wie Wasser-, Strom-, Gasanschlüsse, Telekommunikation incl. Breitband-Internetzugang sowie Kostenbeitrag OOWV für die Trinkwasserleitung).
GEE (Fläche Nr. 8 im Aufteilungsplan): 40 Euro/m²
Es ist eine Baulast und ein Leistungsrecht zu übernehmen. Ein Bodenaustausch ist vom Bauherrn auf seine Kosten zu übernehmen (siehe Bodengutachten). Da es sich hier schon um einen reduzierten Kaufpreis handelt, können keine weitere Ermäßigungen gewährt werden.
Im Kaufpreis enthalten sind die Ablösebeiträge für den Erschließungsbeitrag und der Abwasserbeitrag.
Nicht enthalten im Kaufpreis sind die Kosten für die privaten Hausanschlusskosten (wie Wasser-, Strom-, Gasanschlüsse, Telekommunikation incl. Breitband-Internetzugang sowie Kostenbeitrag OOWV für die Trinkwasserleitung).
Nutzungen/Auflagen in den Grundstückskaufverträgen:
Die Kauf- und Nutzungsbedingungen für die Gewerbegrundstücke können Sie der Vergaberichtlinie unter Punkt 4 entnehmen.