Vergnügungssteuer
Am 01.01.2020 tritt die neue Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Wardenburg in Kraft:
Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Wardenburg
Die Besteuerung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren, in dem der Steuerpflichtige seine Ergebnisse mit folgenden Vordrucken der Gemeinde Wardenburg meldet:
Die Meldung kann auch per E-Mail abgeben werden.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Meldung, dann melden Sie sich telefonisch unter 04407-73-0 oder per Email unter gewerbe@. wardenburg. de