Vergnügungssteuer

Am 01.01.2020 ist eine neue Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Wardenburg in Kraft getreten:

Die Besteuerung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren, in dem der Steuerpflichtige seine Ergebnisse mit folgenden Vordrucken der Gemeinde Wardenburg meldet:

Die Meldung kann auch per E-Mail abgeben werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Meldung, dann melden Sie sich telefonisch unter 04407-73-0 oder per Email unter gewerbe(at)wardenburg.de.