Rundfunkbeitrag (früher GEZ)

Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der von allen 16 Landesparlamenten ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Er legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten.

Zusätzlich hat jede Landesrundfunkanstalt eine Beitragssatzung erlassen. Die Satzungen sind im Wesentlichen wortgleich. Sie wurden durch die zuständigen Behörden in jedem Bundesland genehmigt.

Ansprechpartner für Sie ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Dort werden die Anträge zentral für das gesamte Bundesgebiet bearbeitet.

Beantragung

Für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags füllen Sie bitte den Antrag des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus.

Dies können Sie auch direkt mit dem Online-Formular unter dem Link:

https://www.rundfunkbeitrag.de

Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Eine zusätzliche Anmeldung ist nicht notwendig. Um das Formular anzuzeigen, benötigen Sie einen PDF-Reader.

Die Formulare gibt es aber auch bei der Gemeinde. Diese müssten von Ihnen handschriftlich ausgefüllt und dann per Post an den

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

geschickt werden.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird nur zentral in Köln bearbeitet. Sie erhalten direkt von dort Bescheid.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer der Befreiung wird Ihnen vom Beitragsservice im Bescheid mitgeteilt.