Obdachlosigkeit

Obdachlos im ordnungsbehördlichen Sinne ist derjenige, der

  • kein Dach über dem Kopf hat (Wohnung oder sonstiges Unterkommen), unfreiwillig dadurch Tag und Nacht auf der Straße zubringen und dabei als Störer im polizeirechtlichen Sinne in Erscheinung tritt, also Personen ohne Unterkunft
  • dem der Verlust seiner ständigen oder vorübergehenden Unterkunft droht
  • dessen Wohnung nach objektiven Anforderungen nicht mehr einer menschenwürdigen Unterkunft entspricht
  • wer auf Grund ordnungsbehördlicher Einweisung in einer Notunterkunft / in einer Wohnung untergebracht ist

Was ist zu tun

Schon bei ersten Erkenntnissen, dass eine Obdachlosigkeit entstehen kann (Mietrückstände, kein verfügbarer Wohnungsraum, Räumungsklage), ist der Kontakt mit der Gemeindeverwaltung zu suchen, damit frühzeitig gemeinsam nach Lösungsansätzen gesucht werden kann.

Wo werde ich untergebracht

Die Gemeinde Wardenburg verfügt derzeit über eine Sammelunterkunft. Die dortige Unterbringung kommt erst in Frage, wenn andere Unterbringungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Die Unterbringung erfolgt vorübergehend.

Ihre Ansprechperson

Sozialamt

sozialamt@​wardenburg.de Adresse | Öffnungszeiten |