Lärmbelästigung

Jeder kann dazu beitragen, die eigene Gesundheit oder die Gesundheit der Nachbarn, sowie deren Nerven zu schonen. Bei der Anschaffung neuer Geräte sollte darauf geachtet werden, möglichst lärmarme Maschinen zu kaufen. Bestimmte besonders lärmarme Maschinen sind mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gekennzeichnet.

Ansonsten sollte nach Möglichkeit immer Rücksicht und Toleranz geübt werden, das heißt nicht gerade zur Mittagszeit den uralten Rasenmäher in Betrieb setzen, wenn man weiß, dass dies die Nachbarn stört. Vielleicht muss auch nicht gleich „schweres Gerät“, wie ein Laubsauger benutzt werden, um das Laub vom Gehsteig zu kehren. Umgekehrt sollte man auch nicht gleich Sanktionen fordern, wenn die Kehrmaschine oder die Heckenschere zum Einsatz kommt.

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