Gewerberegisterauszug beantragen

§ 14 Abs. 7 der Gewerbeordnung GewO regelt die Möglichkeit der Einzelauskunft aus dem Gewerberegister.

Dabei hat der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Übermittlung der Daten glaubhaft zu machen.

Die Beantragung hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist auch per E-Mail möglich.

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