Baustelle einrichten

Bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) mindestens zwei Wochen vor dem Beginn der geplanten Maßnahmen Anordnungen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde darüber einzuholen,

  • wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
  • ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und
  • ob und wie die gesperrten Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.

Beantragung

Die Beantragung erfolgt formlos in schriftlicher Form per Post, E-Mail oder Fax. Folgende Angaben zur Bearbeitung des Antrages werden benötigt:

  • Arbeitsstelle (genaue Lagebezeichnung/Anschrift)
  • Beschreibung der betroffenen Straßenteile (z. B. gesamte Straße, Gehweg, Radweg, Parkstreifen, Straßenseitenraum, Fahrtrichtung)
  • Grund der (Bau-)Maßnahme
  • Verantwortlicher Bauleiter unter Angabe einer gültigen Mobilfunknummer
  • Zeitraum der Maßnahme
  • Angabe des Regelplans/Verkehrszeichenplans
  • Bei Vollsperrungen: Vorschlag für eine Umleitungsempfehlung

Hinweis:

Die Gemeinde Wardenburg ist nur für Gemeindestraßen zuständig.

Verkehrsrechtliche Anordnung (bis 14 Tage) - 40,00 €

Verkehrsrechtliche Anordnung (ab 15 Tagen bis max. ein Jahr) - 100,00 €

Ihre Ansprechperson

Bauamt

bauamt@​wardenburg.de Adresse | Öffnungszeiten |