Baustelle einrichten
Bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) mindestens zwei Wochen vor dem Beginn der geplanten Maßnahmen Anordnungen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde darüber einzuholen,
- wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
- ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und
- ob und wie die gesperrten Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.
Beantragung
Die Beantragung erfolgt formlos in schriftlicher Form per Post, E-Mail oder Fax. Folgende Angaben zur Bearbeitung des Antrages werden benötigt:
- Arbeitsstelle (genaue Lagebezeichnung/Anschrift)
- Beschreibung der betroffenen Straßenteile (z. B. gesamte Straße, Gehweg, Radweg, Parkstreifen, Straßenseitenraum, Fahrtrichtung)
- Grund der (Bau-)Maßnahme
- Verantwortlicher Bauleiter unter Angabe einer gültigen Mobilfunknummer
- Zeitraum der Maßnahme
- Angabe des Regelplans/Verkehrszeichenplans
- Bei Vollsperrungen: Vorschlag für eine Umleitungsempfehlung
Hinweis:
Die Gemeinde Wardenburg ist nur für Gemeindestraßen zuständig.
Verkehrsrechtliche Anordnung (bis 14 Tage) - 40,00 €
Verkehrsrechtliche Anordnung (ab 15 Tagen bis max. ein Jahr) - 100,00 €