99093003000000
Baum fällen / Rückschnitte
Bäume dürfen nur im Zeitraum vom 01.11. bis 28.02. gefällt/zurückgeschnitten werden.
Überprüft werden muss:
- wem der Baum (Privat, Gemeinde) gehört
- ob der Baum in einem Bebauungsplan festgesetzt ist
- ob es sich um ein Naturdenkmal handelt
- ob evtl. Sonderregelungen zulässig sind
Anträge können formlos per Brief oder E-Mail gestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. eine Woche.