Wohnsitz anmelden

  • Wer eine Wohnung in der Gemeinde Wardenburg bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

  • Dies gilt sowohl für den Zuzug mit Hauptwohnung als auch mit Nebenwohnung (Neben- oder Zweitwohnsitz).

  • Bei Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Wardenburg werden die Adressangaben im Personalausweis geändert.

  • Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige im Bürgerbüro eine amtliche Anmeldebestätigung.

  • Eine Ummeldung kann frühestens am Tag des tatsächlichen Umzuges verarbeitet werden.

Bei Zuzug informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist daher nicht erforderlich.

Verfahren

  • Die Anmeldung ist grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro vorzunehmen.

  • Zur Änderung Ihrer Anschrift im Personalausweis bzw. Reisepass ist ein persönliches Vorsprechen von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person notwendig.

  • Ziehen Sie aus dem Ausland zu, ist die Anmeldung nur persönlich unter Vorlage der Ausweisdokumente im Bürgerbüro möglich.

  • Bei Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, wo beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld telefonisch.

  • Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.

  • Sind Sie in mehreren Wohnungen gemeldet, ist eine davon zur Hauptwohnung zu bestimmen.

Kosten: gebührenfrei

Hinweise

Wer aus bestimmen Gründen verhindern möchte, dass persönliche Daten weitergeben werden, hat die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.

Sofern Sie ein zulassungspflichtiges KFZ haben und sich mit Hauptwohnsitz anmelden, denken Sie bitte daran, dass auch dieses umgemeldet werden muss

 

Bürgerbüro

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